In Deutschland ist der Besitz und das Führen von Waffen streng reguliert. Gerade bei Schusswaffen gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die nicht nur den Erwerb, sondern auch das Führen in der Öffentlichkeit betreffen. Der sogenannte große Waffenschein ist hierbei ein zentrales Dokument, das jedoch oft mit der Waffenbesitzkarte verwechselt wird. Während die Waffenbesitzkarte den Besitz einer Waffe erlaubt, legitimiert der große Waffenschein das Mitführen einer schussbereiten Waffe außerhalb der eigenen vier Wände.
Dieser Artikel beleuchtet umfassend, welche Voraussetzungen für den Erwerb eines großen Waffenscheins erfüllt sein müssen, wie der Antragsprozess abläuft und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können. Wir gehen auf die gesetzlichen Grundlagen ein, klären den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte und geben Ihnen praktische Einblicke, damit Sie genau wissen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich für dieses Thema interessieren.
Was ist ein großer Waffenschein und wozu berechtigt er?

Der große Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis, die es seinem Inhaber gestattet, erlaubnispflichtige Schusswaffen schuss- und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen. Dies bedeutet, die Waffe geladen und griffbereit bei sich zu tragen, im Gegensatz zum reinen Transport, bei dem die Waffe ungeladen und getrennt von der Munition in einem verschlossenen Behältnis befördert werden muss.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der große Waffenschein ausschließlich für Schusswaffen ausgestellt wird, die einer Erlaubnispflicht unterliegen. Für sogenannte erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Siegel ist lediglich ein kleiner Waffenschein erforderlich.
- Berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
- Muss bei sich geführt werden, wenn die Waffe öffentlich getragen wird.
- Unterscheidet sich vom kleinen Waffenschein (für erlaubnisfreie Waffen).
- Gilt nicht für Messer oder Hieb- und Stichwaffen, diese unterliegen anderen Regeln.
- Transport von Waffen ist nicht gleich Führen und erfordert andere Auflagen.
- Schussbereit bedeutet geladen und leicht zugänglich.
- Unerlaubtes Führen ist eine Straftat.
Das deutsche Waffengesetz definiert klar, wann eine Waffe als schussbereit und zugriffsbereit gilt und welche Konsequenzen das unerlaubte Führen hat. Die Unterscheidung zwischen Führen und Transport ist dabei entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen des großen Waffenscheins

Die rechtlichen Grundlagen für den großen Waffenschein sind im deutschen Waffengesetz (WaffG) verankert. Dieses Gesetz regelt umfassend den Umgang mit Waffen und Munition, von Erwerb und Besitz bis hin zur Aufbewahrung und Verwendung. Es umfasst dabei alle Waffenarten, die als solche definiert sind, inklusive Schuss-, Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen sowie Hieb- und Stichwaffen.
Insbesondere die Paragraphen §§ 4 bis 36 WaffG legen die detaillierten Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe fest. Dazu gehören die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und das Nachweisen eines Bedürfnisses. Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, kann die zuständige Behörde einen großen Waffenschein ausstellen.
Die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit werden von der Behörde streng geprüft. Sollten Zweifel an der Fähigkeit des Antragstellers bestehen, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen oder diese sicher zu verwahren, wird der Antrag abgelehnt. Dies gilt beispielsweise bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen.
Wozu berechtigt ein großer Waffenschein?
Ein großer Waffenschein erlaubt das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Dies bedeutet, dass Sie die Waffe schussbereit und zugriffsbereit bei sich tragen dürfen. Das Dokument muss dabei stets mitgeführt und auf Verlangen der Kontrollorgane vorgezeigt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Schein nicht uneingeschränkt gilt. Das Führen von Waffen ist beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen gemäß § 42 WaffG untersagt. Darunter fallen Volksfeste, Konzerte, Weihnachtsmärkte und ähnliche Zusammenkünfte. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und nur in Notwehrsituationen oder mit einer speziellen behördlichen Genehmigung erlaubt.
Bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten, Zollbeamte oder Soldaten im Dienst sind durch ihren Dienstausweis zum Führen einer Waffe berechtigt. Für Privatpersonen sind die Hürden deutlich höher, und ein großer Waffenschein wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte
Viele verwechseln den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte, doch es handelt sich um zwei unterschiedliche Erlaubnisse mit verschiedenen Berechtigungen. Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe, d.h., sie darf erworben und in den eigenen, befriedeten Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Sie erlaubt jedoch nicht das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit.
Ein großer Waffenschein hingegen berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, setzt aber voraus, dass der Inhaber bereits rechtmäßiger Besitzer der Waffe ist und somit auch eine entsprechende Waffenbesitzkarte besitzt. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte kann kein großer Waffenschein erteilt werden.
Für Sportschützen, Jäger und Sammler ist die Waffenbesitzkarte essenziell. Wer eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen möchte, benötigt zusätzlich den großen Waffenschein. Beide Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei Kontrollen vorgelegt werden können.
Großer Waffenschein: Voraussetzungen für den Erwerb
Der Erwerb eines großen Waffenscheins ist in Deutschland ein anspruchsvoller Prozess, der zahlreiche Voraussetzungen erfordert. Es genügt nicht, nur volljährig zu sein; vielmehr müssen Sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, die im Waffengesetz detailliert festgelegt sind. Diese sollen sicherstellen, dass nur Personen, die absolut zuverlässig und persönlich geeignet sind, eine Waffe in der Öffentlichkeit führen dürfen.
Zu den grundlegenden Anforderungen gehören die Volljährigkeit, der Nachweis eines berechtigten Bedürfnisses, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung sowie der erfolgreiche Abschluss eines Sachkundelehrgangs mit staatlicher Prüfung. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme und ein einwandfreies Führungszeugnis unerlässlich. Die Behörden prüfen auch, ob Auffälligkeiten beim Verfassungsschutz vorliegen oder eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis eines Bedürfnisses zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit
- Waffenrechtliche Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG
- Persönliche Eignung gemäß § 6 WaffG (geistige und körperliche Fähigkeit)
- Nachweis über die Teilnahme und bestandene Prüfung eines Sachkundelehrgangs
- Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro Deckungssumme
- Einwandfreies Führungszeugnis (keine relevanten Vorstrafen)
- Keine Auffälligkeiten beim Verfassungsschutz
- Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Nachweis der fachgerechten Aufbewahrung von Waffen und Munition
Die Hürden sind bewusst hoch, da das Führen einer Schusswaffe eine enorme Verantwortung mit sich bringt. Das Bedürfnis zum Führen ist dabei oft der schwierigste Punkt für Privatpersonen, da eine außergewöhnliche Bedrohungssituation nachgewiesen werden muss, die nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann.
Bedürfnis nachweisen für den großen Waffenschein
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist der zentrale und oft schwierigste Punkt beim Antrag auf einen großen Waffenschein. Es muss eine außergewöhnliche Bedrohungssituation vorliegen, die das Führen einer Waffe unbedingt erforderlich macht. Dabei wird geprüft, ob die Bedrohung nicht durch andere, mildere Maßnahmen abgewendet werden könnte, wie beispielsweise bauliche Veränderungen oder eine Änderung der Verhaltensweisen.
Für Privatpersonen ist es daher äußerst selten, ein solches Bedürfnis glaubhaft darzulegen. In der Praxis wird ein großer Waffenschein primär an bestimmte Berufsgruppen oder Unternehmen ausgestellt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit, wie etwa Bewachungs- oder Geldtransportunternehmen, nachweislich eine Waffe führen müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Aus meiner Erfahrung zeigt sich immer wieder, dass das Waffengesetz in Deutschland sehr restriktiv ist, insbesondere wenn es um das Führen von Schusswaffen geht. Die Idee dahinter ist klar: Die Sicherheit der Allgemeinheit steht an erster Stelle. Daher sollte man sich als Antragsteller bewusst sein, dass die Anforderungen an das Bedürfnis sehr hoch sind und nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen erfüllt werden können.
Sportschützen benötigen beispielsweise eine Waffenbesitzkarte für den Besitz ihrer Sportwaffen, aber in der Regel keinen großen Waffenschein, da der Schießsport auf Schießständen stattfindet, die nicht als öffentlicher Raum gelten. Hier ist der Transport der Waffe zum Schießstand entscheidend, nicht das Führen in der Öffentlichkeit.
So beantragen Interessierte den großen Waffenschein
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ein glaubhaftes Bedürfnis nachgewiesen werden kann, erfolgt die Antragstellung persönlich bei der zuständigen Waffenbehörde. Die genaue Anlaufstelle kann je nach Bundesland, Landkreis oder Stadt variieren, da die Durchsetzung des bundeseinheitlichen Waffenrechts bei den einzelnen Bundesländern liegt.
Die Formulare sind in der Regel bei der Behörde erhältlich oder online abrufbar. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie diverse Unterlagen einreichen, darunter ein aktuelles Führungszeugnis, den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung und das Zeugnis über den erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang. Auch Ihr Personalausweis oder Reisepass ist zur Identitätsprüfung erforderlich.
Die Behörde prüft umfassend Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Dies beinhaltet auch eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition. Ein psychologisches Gutachten kann ebenfalls verlangt werden, um die persönliche Eignung zu bestätigen. Bei positivem Ergebnis wird der große Waffenschein in der Regel für drei Jahre ausgestellt und muss danach erneut beantragt werden, inklusive aller erforderlichen Nachweise.
Unterlagen für den Antrag auf den großen Waffenschein
Für den Antrag auf einen großen Waffenschein benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen. Hierzu zählen:
- Ein aktuelles Führungszeugnis, das Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen können.
- Ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro für Personen- und Sachschäden.
- Das Zeugnis über den erfolgreich absolvierten Waffensachkundelehrgang und die bestandene staatliche Prüfung.
- Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel zur Identitätsprüfung.
- Eine schriftliche Darlegung Ihres Bedürfnisses, eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu müssen.
- Gegebenenfalls ein psychologisches Gutachten, das von einem Fach- oder Amtsarzt ausgestellt wurde, um die persönliche Eignung zu belegen.
Die genauen Anforderungen können je nach zuständiger Behörde leicht variieren, daher ist es ratsam, sich vorab direkt bei Ihrer Waffenbehörde über die spezifischen Unterlagen zu informieren.
Waffensachkunde: Eine weitere Voraussetzung für den großen Waffenschein
Die Waffensachkunde ist eine unverzichtbare Voraussetzung sowohl für die Waffenbesitzkarte als auch für den großen Waffenschein. Sie müssen einen speziellen Waffensachkundelehrgang absolvieren und diesen mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich abschließen. Der Inhalt des Lehrgangs kann je nach Zweck des Waffenscheins variieren.
Für gewerbliche Teilnehmer, wie Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, liegt der Fokus auf praxisbezogenem Wissen im Umgang mit Waffen in der Öffentlichkeit. Sportschützen und Waffenbesitzer, die die Waffe nur zum Sport oder zur Jagd nutzen, benötigen hingegen keine Schulung im Führen in der Öffentlichkeit. Die Kurse sind in der Regel für Personen ab 18 Jahren zugänglich und erfordern gute Deutschkenntnisse, um die komplexen Gesetzesgrundlagen zu verstehen.
Typische Themenbereiche in einem Sachkundelehrgang umfassen die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, technische Begriffe, verbotene Gegenstände, Kennzeichnung von Waffen und Munition, Ballistik, die Definition von Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis, sowie Informationen zur Waffenaufbewahrung und Notwehr. Auch praktische Schießübungen und die sichere Handhabung der Waffe sind Bestandteil des Kurses.
Die Sachkundeprüfung für den großen Waffenschein
Nach dem Waffensachkundelehrgang folgt die staatliche Sachkundeprüfung, die gemäß § 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt ist. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil basiert auf einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes und prüft Ihr Wissen über das Waffenrecht, die Waffenarten, Munition und den sicheren Umgang. Der praktische Teil beinhaltet die Handhabung verschiedener Waffenarten sowie Schießübungen, um Ihre Fähigkeiten im sichussicheren Umgang nachzuweisen. Die Prüfung findet in der Regel vor einem zuständigen Prüfungsausschuss statt, oft bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Kosten und zu erwartende Ausgaben für den großen Waffenschein

Ein großer Waffenschein ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich aus verschiedenen Posten zusammensetzen. Neben den behördlichen Gebühren fallen auch Ausgaben für die notwendigen Lehrgänge und Versicherungen an. Diese Kosten können regional variieren, summieren sich aber schnell auf mehrere hundert Euro.
Die Gebühren für ein Führungszeugnis liegen bei etwa 13 bis 17 Euro. Die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Waffenscheins durch die Waffenbehörde können zwischen 200 und 400 Euro betragen, je nach Bundesland und Aufwand der Prüfung. Hinzu kommen die Kosten für den Waffensachkundelehrgang und die Sachkundeprüfung, die ebenfalls mehrere hundert Euro ausmachen können.
Nicht zu vergessen sind die Kosten für die erforderliche Haftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro aufweisen muss. Insgesamt können die Gesamtkosten für den Erwerb eines großen Waffenscheins schnell 500 bis 600 Euro oder sogar mehr erreichen. Diese Summe ist eine einmalige Investition, jedoch fallen nach drei Jahren bei der Verlängerung erneut Gebühren für die erneute Prüfung der Voraussetzungen an.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen das Waffengesetz
Das deutsche Waffengesetz sieht bei Verstößen gegen seine Bestimmungen empfindliche Bußgelder und Strafen vor. Diese Sanktionen sind darauf ausgelegt, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu gewährleisten und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Die §§ 51 bis 54 WaffG regeln detailliert, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingestuft werden und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen.
Ein häufiger Verstoß ist das Nicht-Mitführen der notwendigen Dokumente, wie des Waffenscheins, der Waffenbesitzkarte und des Personalausweises. Dies wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Waffe wird in solchen Fällen oft vorübergehend eingezogen, bis die erforderlichen Papiere nachgereicht wurden.
Deutlich schwerwiegender ist das unerlaubte Führen einer Waffe ohne großen Waffenschein. Dies stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei der Mitführung einer grundsätzlich verbotenen Waffe, können die Strafen bis zu fünf Jahre Haft betragen, und es werden in der Regel beide Tatbestände geahndet.
Auch das Schießen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten, selbst wenn ein Waffenschein vorliegt, es sei denn, es liegt eine behördliche Sondergenehmigung oder eine Notwehrsituation vor. Ein Verstoß kann hier ebenfalls mit hohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln im Umgang mit Waffen kann zudem zu Gefängnisstrafen führen.
Fazit: Der Weg zum großen Waffenschein – eine ernsthafte Entscheidung
Der Erwerb eines großen Waffenscheins in Deutschland ist ein komplexer und anspruchsvoller Prozess, der weit über die bloße Beantragung hinausgeht. Er erfordert ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen, eine tadellose persönliche Zuverlässigkeit und den Nachweis eines zwingenden Bedürfnisses.
Angesichts der strengen Auflagen und potenziellen Konsequenzen bei Verstößen sollte jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, einen großen Waffenschein zu beantragen, die damit verbundene Verantwortung ernst nehmen und sich umfassend informieren. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt und bereit ist, die hohen Anforderungen zu erfüllen, kann diesen Weg erfolgreich beschreiten.
Gerade habe ich einen Artikel über moderne Fahrassistenzsysteme gelesen und fühle mich, als würde ich im falschen Jahrhundert unterrichtet. Ich liebe moderne Technik, Elektroautos und digitale Anzeigen. Mein Fahrschulauto? Ein 15 Jahre alter Diesel mit einem Getriebe, das beim Schalten kratzt. Wie soll man sich auf die Zukunft des Autofahrens vorbereiten, wenn man in einem Fahrzeug ausgebildet wird, das kaum noch etwas mit der heutigen Realität auf den Straßen zu tun hat? Warum wird man nicht auf modernen Fahrzeugen ausgebildet, die die Systeme bieten, die man später auch im eigenen Auto finden wird? Es ist frustrierend.
Es ist absolut nachvollziehbar, dass Sie sich so fühlen. Ihre Beobachtung trifft den Nagel auf den Kopf und wirft eine wichtige Frage auf, die viele von uns beschäftigt: Wie bereiten wir uns auf eine Zukunft vor, die sich so rasant entwickelt, wenn die Grundlagenbildung noch in der Vergangenheit verankert ist? Es ist in der Tat frustrierend, wenn die Theorie von hochmodernen Systemen auf ein praktisches Erlebnis trifft, das dem völlig entgegensteht. Die Kluft zwischen dem, was die Technologie heute bietet, und der Ausbildung, die man erhält, ist offensichtlich. Vielen Dank für diesen wertvollen Kommentar, der zum Nachdenken anregt. Ich lade Sie ein, auch meine anderen Beiträge zu ähnlichen Themen zu lesen, um die Diskussion fortzusetzen.