
Die Nötigung im Straßenverkehr stellt leider keine seltene Ausnahme dar, sondern kann täglich auf Deutschlands Straßen und Autobahnen beobachtet werden. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein „Kavaliersdelikt“. Es drohen empfindliche Strafen, Fahrverbote und bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister (FAER). In besonders schweren Fällen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.
Ein genauerer Blick auf den Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr lohnt daher allemal, um die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen und sich als Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll zu verhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Straftatbestand der Nötigung schützt die freie Willensbildung und -betätigung im Straßenverkehr.
- Er ist verwirklicht, wenn ein anderer zu einem seinem eigenen Willen nicht entsprechenden Handeln, Dulden oder Unterlassen gezwungen wird.
- Der Täter muss hierzu Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel anwenden.
- Gewalt setzt ein physisches Verhalten des Täters voraus, das für das Opfer spürbar sein muss.
- Nicht jedes rücksichtslose Verhalten stellt automatisch eine Nötigung dar – es muss auf die Einflussnahme auf die Willensfreiheit des Opfers abzielen.
- Bei Gelingen des Taterfolgs droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Hinzu kommt in der Regel ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
- Bis zu drei Punkte können ins Fahreignungsregister eingetragen werden.
Was bedeutet Nötigung im Straßenverkehr?

Jeder Straftatbestand schützt ein bestimmtes Rechtsgut. Verstöße gegen Strafvorschriften müssen stets im Hinblick auf das konkret geschützte Rechtsgut betrachtet werden. Der Straftatbestand der Nötigung schützt die freie Willensbildung und Willensbetätigung. Es soll ein Anderer zu einem, seinem eigenen Willen nicht entsprechenden, Handeln, Dulden oder Unterlassen gezwungen werden.
Der ausgeübte Zwang muss hierbei durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel erfolgen. Gewalt ist der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Der Täter muss also eine eigene physische Kraftanstrengung aufwenden und das Opfer muss diese körperlich empfinden. Rein psychische Auswirkungen reichen nicht aus.
Typische Fälle von Nötigung im Straßenverkehr
Der Straftatbestand der Nötigung hat eine erhebliche Bedeutung im Straßenverkehr erlangt. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Nötigung die Freiheit der Willensentschließung schützt und nicht nur die Einhaltung von Verkehrsregeln. Dem Täter muss es also auf die erzwungene Beeinflussung des Willens eines anderen ankommen.
- Auffahren: Nicht jedes zu dichte Auffahren ist strafbar. Es muss sich ergeben, dass der Täter den Vorausfahrenden zu einem Spurwechsel zwingen will. Indizien sind lange Auffahrdistanzen, geringe Abstände, hohe Geschwindigkeiten sowie kombinierte Nutzung von Hupe und Lichthupe.
- Ausbremsen: Wer einen Hintermann durch unangemessen langes und heftiges Abbremsen zum Anhalten oder zu einer nicht erforderlichen starken Geschwindigkeitsverringerung zwingt, begeht eine Nötigung. Ein kurzes „Antippen“ der Bremse reicht nicht aus.
- Zufahren auf Fußgänger: Wer auf einen Fußgänger zufährt, um diesen zum Weggehen zu zwingen (z.B. um eine Parklücke zu ergattern), begeht eine Nötigung, wenn beim Fußgänger eine physisch spürbare Angstreaktion hervorgerufen wird.
- Spurwechsel: Anlasslose, mehrmalige Spurwechsel, um einen Überholvorgang zu verhindern („Tanzen“ vor dem Verfolger), stellen eine Nötigung dar. Passives Halten der Spur ist jedoch nicht strafbar.
- Auf die Motorhaube legen: Wer sich auf die Motorhaube eines anderen legt, um eine Weiterfahrt zu hindern, macht sich strafbar.
- Versperren des Weges: Die bloße Anwesenheit eines Fußgängers, der eine Parklücke blockiert, reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.
Versuchte Nötigung
Die Nötigung ist ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Der Täter muss also die gewünschte Willensbeeinflussung des Opfers tatsächlich herbeigeführt haben. Allerdings ist auch der Versuch einer Nötigung strafbar. Lässt sich der andere Verkehrsteilnehmer nicht zu dem gewünschten Verhalten zwingen, entfällt die Strafbarkeit nicht. In diesem Fall kann das Gericht eine niedrigere Strafe verhängen, was aber von den Tatumständen abhängt.
Welche Strafen drohen bei Nötigung?

Die Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei Erstbegehung ist mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 30 Tagessätzen zu rechnen. Zusätzlich zu der Geld- oder Freiheitsstrafe wird in aller Regel ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt. Wird ein Fahrverbot angeordnet, werden zusätzlich zwei Punkte ins Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. In letzterem Falle werden drei Punkte ins Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Weiterführende Informationen
Die Nötigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt – sie hat gravierende rechtliche Folgen und gefährdet die Verkehrssicherheit aller Beteiligten.
Bei dem Vorwurf einer Nötigung im Straßenverkehr ist es nicht anzuraten, die Angelegenheit in die eigenen Hände zu nehmen. Eine fachkundige Rechtsberatung kann hier helfen, die komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu verstehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Ich habe eine anerkannte Lernschwäche, die es mir extrem schwer macht, Verkehrsregeln, Zahlen wie Abstände oder Geschwindigkeiten und komplexe Abläufe dauerhaft zu behalten. Der Gedanke, einen Führerschein zu machen, ist für mich daher eine enorme Belastung und beängstigend zugleich, da ich die Anforderungen kaum meistern kann. Trotzdem möchte ich nicht auf Mobilität verzichten.
Gibt es hier andere Betroffene, die ähnliche Schwierigkeiten haben? Wie geht ihr damit um? Ich frage mich, ob es spezielle Unterstützungsmöglichkeiten oder angepasste Lernmethoden für Menschen mit Lernschwierigkeiten beim Führerscheinerwerb gibt. Oder kennt jemand Fahrlehrer, die besonders verständnisvoll sind und sich auf solche individuellen Herausforderungen einstellen können? Ich bin wirklich auf der Suche nach jeglichen Informationen oder Erfahrungen, die mir in dieser Situation weiterhelfen könnten.
Es ist sehr verständlich, dass der gedanke an den führerschein bei deinen lernschwierigkeiten eine große herausforderung darstellt und ängste auslöst. deine situation ist sicher keine seltenheit und es ist gut, dass du dich damit auseinandersetzt und nach lösungen suchst.
tatsächlich gibt es immer mehr fahrschulen und fahrlehrer, die sich auf die bedürfnisse von menschen mit lernschwächen spezialisiert haben. sie bieten oft individuelle lernkonzepte, mehr zeit und geduld und können die theorie und praxis auf eine weise vermitteln, die besser zu deinen lernmustern passt. es lohnt sich, gezielt nach solchen fahrschulen zu suchen und ein unverbindliches gespräch zu führen. scheue dich nicht, deine situation offen anzusprechen. ich wünsche dir viel erfolg auf deinem weg zu mehr mobilität und danke dir für deinen kommentar. schau dir gerne auch meine anderen artikel an.
Nötigung im Straßenverkehr, ja, davon liest man immer wieder. Und wenn ich dann sehe, welche Sorgen und Nöte manche PKW-Fahrschüler umtreiben, dann muss ich schon innerlich schmunzeln. Klar, niemand will genötigt werden, und die Strafen mit Punkten, Fahrverboten und dem Entzug der Fahrerlaubnis sind auch nicht ohne. Das steht ja alles hier so drin.
Aber mal ehrlich: Für uns CE-Fahrer ist das alles eine ganz andere Liga. Wenn man jahrelang gelernt hat, einen 40-Tonner mit voller Ladung sicher durch Wind und Wetter, über enge Landstraßen und durch unübersichtliche Städte zu manövrieren, dabei ständig die Ladung im Blick haben muss, die Lenk- und Ruhezeiten einhält und gleichzeitig ein Auge auf den gesamten Verkehr hat, dann wirken diese PKW-Probleme wie Kinderkram
Vielen dank für deinen kommentar und die einblicke aus deiner perspektive als ce-fahrer. ich kann gut nachvollziehen, dass die herausforderungen, denen du täglich auf der straße begegnest, sich deutlich von denen eines pkw-fahrers unterscheiden. die verantwortung, die mit dem fahren eines 40-tonners einhergeht, ist immens und erfordert ein hohes maß an konzentration und können. es ist wichtig, solche erfahrungen zu teilen, um ein besseres verständnis für die verschiedenen aspekte des straßenverkehrs zu entwickeln.
ich schätze es sehr, dass du deine sichtweise mit uns teilst und die komplexität deines berufs beleuchtest. es ist in der tat eine andere liga, wie du es nennst. schau dir gerne auch andere artikel in meinem profil an, vielleicht findest du dort weitere interessante themen.