Der langersehnte Moment, den Führerschein in den Händen zu halten, markiert für viele den Beginn einer neuen Freiheit. Doch für Fahranfänger in Deutschland beginnt mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis eine besondere Phase: die Probezeit Führerschein. Diese Regelung, offiziell als Fahrerlaubnis auf Probe bezeichnet, dient dazu, das Unfallrisiko bei jungen und unerfahrenen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren. Angesichts der Tatsache, dass ein erheblicher Anteil der Verkehrsunfälle auf unerfahrene Fahrer entfällt, ist die Probezeit ein essenzieller Bestandteil der Verkehrssicherheitsstrategie.
In diesem umfassenden Blogbeitrag beleuchten wir alle wichtigen Aspekte der Probezeit: Wann sie beginnt, wie lange sie dauert, welche Verstöße zu welchen Maßnahmen führen und was es mit dem Aufbauseminar auf sich hat. Unser Ziel ist es, Ihnen als angehendem oder frischgebackenem Fahrer alle notwendigen Informationen an die Hand zu geben, damit Sie die Probezeit erfolgreich und sicher meistern.
Das Wichtigste zur Probezeit für Fahranfänger
Die Fahrerlaubnis auf Probe ist eine entscheidende Phase für jeden Fahranfänger. Sie soll sicherstellen, dass neue Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll und umsichtig am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der Verkehrsregeln drohen abgestufte Konsequenzen, die von einem Aufbauseminar bis zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen können.
- Die Probezeit wird bei der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt und beträgt in der Regel zwei Jahre.
- Bestimmte Führerscheinklassen (AM, L, T) sind von der Probezeit ausgenommen, jedoch nicht von einer späteren Erweiterung.
- Ein Verkehrsverstoß in der Probezeit, der als schwerwiegend (A-Verstoß) oder zwei als weniger schwerwiegend (B-Verstoß) eingestuft wird, löst Maßnahmen aus.
- Das abgestufte System umfasst die Anordnung eines Aufbauseminars, eine Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung und letztlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Die Probezeit kann sich bei bestimmten Verstößen um weitere zwei Jahre verlängern und der Ablauf kann durch vorläufige Maßnahmen gehemmt werden.
Wann wird die Probezeit beim Führerschein angeordnet?
Die Probezeit beim Führerschein wird immer dann angeordnet, wenn Sie erstmalig eine Fahrerlaubnis erwerben. Dies gilt für die meisten gängigen Führerscheinklassen, die zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist klar definiert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder), L (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Große land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) sind von der Anordnung einer Probezeit beim erstmaligen Erwerb ausgenommen. Wird allerdings eine dieser Fahrerlaubnisse später auf eine andere Klasse erweitert, beginnt für die neue Klasse eine Probezeit.
Klasse | Fahrzeuge |
---|---|
AM | Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. |
L, T | Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. |
Interessanterweise ist die Anordnung der Fahrerlaubnis auf Probe nicht vom Alter des Führerscheinneulings abhängig. Auch wenn das primäre Ziel die Reduzierung von Gefahren durch junge, unerfahrene Fahrer ist, gilt die Probezeit für jeden, der erstmalig einen entsprechenden Führerschein erhält, unabhängig davon, ob er 18 oder 40 Jahre alt ist.
Auch Inhaber ausländischer Führerscheine, die ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen und ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen, erhalten eine Probezeit. Die bereits im Ausland verbrachte Zeit als Fahrer wird jedoch auf die Probezeit angerechnet.
Dauer und Bedingungen der Fahrerlaubnis auf Probe
Die Dauer der Probezeit beträgt regulär zwei Jahre und beginnt exakt mit dem Tag der Aushändigung Ihres Führerscheins. Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle, die in Deutschland erstmalig eine Fahrerlaubnis erwerben, und umfasst auch Personen, die ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik verlegen und einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen.
Für Führerscheininhaber aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist keine Umschreibung erforderlich. Dennoch gilt für sie bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland ebenfalls eine Probezeit Führerschein, wobei die im Herkunftsland bereits absolvierte Fahrerfahrung angerechnet wird.
„Verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, besonders in der Probezeit, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.“
Gut zu wissen:
Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) listet genau auf, welche ausländischen Fahrerlaubnisse in Deutschland anerkannt oder umgeschrieben werden können und welche zusätzlichen Prüfungen eventuell erforderlich sind.
Unter bestimmten Umständen kann sich die Probezeit verlängern. Dies geschieht um weitere zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird, diese Anordnung aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis unterblieb oder der Führerscheininhaber auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat.
Die Probezeit endet zudem, wenn die Fahrerlaubnis durch die Behörde oder ein Gericht entzogen wird. Bei einer Neubeantragung der Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, die sich jedoch auf die Restdauer der ursprünglichen Probezeit beschränkt. Temporäre Maßnahmen wie die Beschlagnahme des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis haben eine hemmende Wirkung auf den Ablauf der Probezeit.
Gut zu wissen:
Nur die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde führt zur Hemmung der Probezeit. Legt der Betroffene Widerspruch oder Klage ein, hat dies in der Regel aufschiebende Wirkung, sodass die Maßnahme bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nicht umgesetzt werden darf.
Verkehrsverstöße in der Probezeit: Das Drei-Stufen-System
Der Kern der Fahrerlaubnis auf Probe ist ein abgestuftes System von Maßnahmen, das auf Verkehrsverstöße in der Probezeit reagiert. Dieses System ist darauf ausgelegt, das Fahrverhalten von Fahranfängern positiv zu beeinflussen und sie für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Es unterscheidet zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, die verbindlich im Gesetz festgelegt sind.

Schwerwiegende Zuwiderhandlungen (A-Verstöße)
Diese Kategorie umfasst Delikte, die eine hohe Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Ein einziger A-Verstoß in der Probezeit führt bereits zur ersten Stufe des Maßnahmenkatalogs.
- Straftaten im Straßenverkehr:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch oder unterlassene Hilfeleistung, sofern sie nicht direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder entgegen eines Fahrverbots.
- Ordnungswidrigkeiten gemäß StVG und anderer Vorschriften:
- Erhebliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Mindestabstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen oder das Verhalten an Ampeln und Bahnübergängen.
- Fahren eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Zulassung oder Typgenehmigung.
- Zuwiderhandlungen gegen das uneingeschränkte Alkoholverbot oder Drogengesetze am Steuer (nach § 24a oder § 24c StVG).
- Befördern von Fahrgästen ohne die notwendige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- Führen eines Kraftfahrzeugs beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren ohne die erforderliche Begleitperson.
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstöße)
Zwei B-Verstöße haben in der Probezeit dieselben Konsequenzen wie ein einzelner A-Verstoß. Diese umfassen Vergehen, die zwar weniger gravierend sind, aber dennoch ein erhöhtes Risiko bedeuten können.
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr:
- Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sowie andere Straftaten, die nicht als A-Verstoß klassifiziert sind, aber im Kontext des Straßenverkehrs begangen wurden.
- Beispielsweise Kennzeichenmissbrauch gemäß dem Straßenverkehrsgesetz.
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG:
- Alle weiteren Ordnungswidrigkeiten, die nicht unter die A-Verstöße fallen und mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nur solche Ordnungswidrigkeiten für die Probezeit relevant sind, die zu einer Eintragung im Fahreignungsregister (Flensburg) führen. Dies sind in der Regel Verstöße, für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro festgesetzt wird. Selbst wenn die Geldbuße aus wirtschaftlichen Gründen geringer ausfällt, bleibt die Relevanz für die Probezeit erhalten, sofern die Eintragung erfolgt.
Gut zu wissen:
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt in der Probezeit ein uneingeschränktes Alkoholverbot. Jeder Verstoß dagegen wird als besonders schwerwiegender A-Verstoß gewertet, unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Wenn ein Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, löst die Fahrerlaubnisbehörde abgestufte Maßnahmen aus, die im Drei-Stufen-System geregelt sind:
Stufe | Maßnahme |
---|---|
1 | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar |
2 | Schriftliche Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung |
3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Die erste Stufe wird bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ausgelöst: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Hierfür wird eine angemessene Frist gesetzt, die meist zwei bis drei Monate beträgt. Eine Nichtteilnahme innerhalb dieser Frist führt zwingend zur Entziehung der Fahrerlaubnis, auch wenn die Fristversäumung nicht verschuldet wurde. Nach einem solchen Entzug ist eine Neuerteilung erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Die zweite Stufe tritt in Kraft, wenn nach der Anordnung des Aufbauseminars (oder nach der Entziehung bei Nichtteilnahme) erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt eine schriftliche Verwarnung und legt nahe, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist freiwillig, und das Ausbleiben hat keine weiteren Konsequenzen hinsichtlich der Probezeit.
Die dritte Stufe wird erreicht, wenn nach der Verwarnung (oder dem möglichen Ablauf der Frist für die verkehrspsychologische Beratung) erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist dann frühestens drei Monate nach Wirksamkeit des Entzugs möglich, wobei diese Frist mit der Ablieferung des Führerscheins beginnt. Ein Rotlichtverstoß kann beispielsweise schnell zu einem solchen A-Verstoß führen.
Gut zu wissen:
Unabhängig vom Drei-Stufen-System der Probezeit kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis auch nach allgemeinen Regeln entziehen, wenn die Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt.
Das Aufbauseminar: Ziel und Ablauf
Das Aufbauseminar ist eine zentrale Maßnahme in der ersten Stufe des Drei-Stufen-Systems der Fahrerlaubnis auf Probe. Es wird umgangssprachlich oft als „Nachschulung“ bezeichnet und dient dazu, Fahranfänger für die Bedeutung verantwortungsvollen Handelns im Straßenverkehr zu sensibilisieren und ihr Risikobewusstsein zu schärfen. Es gibt zwei Arten: einfache und besondere Aufbauseminare.

Aufbau und Inhalte des einfachen Aufbauseminars
Ein einfaches Aufbauseminar wird in Gruppen von mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus insgesamt vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Diese Sitzungen müssen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen stattfinden, wobei pro Tag maximal eine Sitzung erlaubt ist.
Ein besonderer Bestandteil ist die zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindende Fahrprobe. Diese wird in Dreiergruppen absolviert, wobei jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten selbst fährt. Idealerweise sollte das Fahrzeug der Klasse entsprechen, mit der der ursprüngliche Verkehrsverstoß begangen wurde, um eine möglichst realitätsnahe Reflexion zu ermöglichen.
Ziele der Aufbauseminare
Die Hauptziele der Aufbauseminare sind die Veränderung der Einstellung zum Fahrverhalten, die Förderung des Risikobewusstseins und die Verbesserung der Gefahrenerkennung im Straßenverkehr. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtungen und die Analyse problematischer Verkehrssituationen sollen die Ursachen für die Verkehrsverstöße der Teilnehmer diskutiert und aus den Ergebnissen die besonderen Herausforderungen von Führerscheinneulingen abgeleitet werden.
Die Seminare werden von speziell ausgebildeten Fahrlehrern mit einer besonderen Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz durchgeführt. Diese Experten sind darauf geschult, die Teilnehmer konstruktiv zu leiten und eine offene Diskussionsatmosphäre zu schaffen.
Kosten und Besonderheiten
Die Kosten für ein Aufbauseminar können je nach Fahrschule variieren, liegen aber in der Regel zwischen 200 und 500 Euro. Ein Preisvergleich kann sich hier lohnen. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde auch die Teilnahme an einem Einzelseminar genehmigen, bei dem vier Sitzungen zu je 60 Minuten stattfinden.
Besondere Aufbauseminare sind für Fahrer vorgesehen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben. Diese Seminare dürfen nur von amtlich anerkannten Kursleitern durchgeführt werden und umfassen ein Vorgespräch sowie drei Sitzungen zu je 180 Minuten. Zwischen den Sitzungen müssen die Teilnehmer zudem spezielle Kursaufgaben bearbeiten, um ihr eigenes Verhalten tiefgehend zu reflektieren und zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Abschluss des Seminars
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses, d.h., wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen teilgenommen und alle Kursaufgaben erfüllt hat, erhält er eine Teilnahmebescheinigung. Eine abschließende Prüfung im herkömmlichen Sinne findet dabei nicht statt.
Expertentipp:
Für Fahranfänger sind Verkehrsverstöße in der Probezeit mit besonders gravierenden Konsequenzen verbunden. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht die Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit. Es ist unerlässlich, besonnen zu reagieren und die Umstände des Verstoßes von einer fachkundigen Stelle prüfen zu lassen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ihr Weg durch die Probezeit: Zusammenfassung und Ausblick
Die Probezeit beim Führerschein ist eine wichtige Phase, die Fahranfänger auf die Verantwortung im Straßenverkehr vorbereitet. Durch ein klares Drei-Stufen-System und die Möglichkeit eines Aufbauseminars soll das sichere Fahrverhalten gefördert und das Unfallrisiko minimiert werden.
Informieren Sie sich stets über die aktuellen Verkehrsregeln und fahren Sie vorausschauend, um die Probezeit erfolgreich und unfallfrei zu überstehen. Überprüfen Sie Ihr Führerschein-Wissen regelmäßig und nutzen Sie dazu unsere umfassenden Übungstests zum Führerschein, um optimal vorbereitet zu sein. Bleiben Sie sicher und verantwortungsbewusst auf den Straßen unterwegs!
Der langersehnte Moment, den Führerschein in den Händen zu halten, soll der Beginn einer neuen Freiheit sein und uns sicher auf die Straßen vorbereiten. Doch wie sollen wir als Fahranfänger das Unfallrisiko wirklich reduzieren und uns auf den Verkehr von morgen einstellen, wenn die Ausbildung selbst im letzten Jahrhundert stecken geblieben ist? Ich liebe moderne Technik, Elektroautos und digitale Anzeigen. Ich träume davon, mit den neuesten Assist
Vielen dank für deinen gedankenreichen kommentar. du sprichst einen sehr wichtigen punkt an, der mich auch immer wieder beschäftigt: die diskrepanz zwischen der traditionellen fahrausbildung und den rasanten entwicklungen in der automobiltechnik. es ist absolut verständlich, dass man sich als zukünftiger fahrer eine ausbildung wünscht, die einen optimal auf die moderne verkehrswelt mit all ihren assistenzsystemen, elektrofahrzeugen und digitalen schnittstellen vorbereitet.
dein wunsch nach einer zukunftsorientierten fahrausbildung, die moderne technik integriert und fahranfänger optimal auf die herausforderungen von morgen vorbereitet, ist absolut berechtigt. ich bin davon überzeugt, dass eine anpassung der lehrpläne unerlässlich ist, um die sicherheit auf unseren straßen langfristig zu gewährleisten und junge fahrer nicht nur auf die heutige, sondern auch auf die zukünftige verkehrswelt vorzubereiten. schau dir gerne auch meine anderen artikel an, vielleicht findest du dort weitere interessante gedanken zu diesem thema.
Ich stecke hier mitten in der Vorbereitung für die Theorieprüfung und ich bin total am Verzweifeln! Die schiere Menge an Fragen, Zahlen und Regeln überfordert mich komplett. Ich habe das Gefühl, ich werde mir das niemals alles merken können, egal wie oft ich die Tipps lese. Wie habt ihr das bloß geschafft, diesen riesigen Fragenkatalog zu bewältigen? Gibt es Lern-Apps oder Methoden, die wirklich funktionieren und euch geholfen haben, da durchzusteigen? Ich fühle mich einfach nur verloren.
Ich habe in letzter Zeit von Freunden und auch in Foren immer wieder gehört, dass das Bestehen einer Prüfung extrem
Es freut mich sehr, dass du meine gedanken zum thema prüfungsstress teilst und deine eigenen erfahrungen einbringst. es ist wirklich ein weit verbreitetes phänomen und es ist wichtig, darüber zu sprechen, um lösungen zu finden.
vielen dank für deinen wertvollen kommentar. ich hoffe, du schaust dir auch meine anderen artikel an, vielleicht findest du noch weitere interessante themen.