Für viele junge Menschen ist der Erwerb des Führerscheins ein Meilenstein auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Doch mit der erlangten Freiheit gehen auch besondere Verantwortungen einher, insbesondere während der Probezeit beim Führerschein. Diese, korrekt als Fahrerlaubnis auf Probe bezeichnet, wurde eingeführt, um den potenziellen Gefahren entgegenzuwirken, die von unerfahrenen Fahrern ausgehen können. Statistiken zeigen, dass Fahranfänger überproportional häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Die Probezeit dient daher als eine wichtige Maßnahme zur Sicherung des Straßenverkehrs und zur Förderung eines verantwortungsvollen Fahrverhaltens.
In diesem umfassenden Blogbeitrag beleuchten wir die entscheidenden Aspekte der Probezeit. Wir erklären Ihnen, wann eine Probezeit angeordnet wird und wie lange sie dauert. Zudem erfahren Sie alles über die verschiedenen Kategorien von Verkehrsverstößen, das dreistufige Maßnahmen-System und die Bedeutung des Aufbauseminars, damit Ihr Start in die motorisierte Mobilität sicher und reibungslos verläuft.
Die Grundlagen der Probezeit beim Führerschein
Die Anordnung einer Probezeit ist ein fester Bestandteil des deutschen Fahrerlaubnisrechts und wird immer dann relevant, wenn eine Fahrerlaubnis erstmalig erworben wird. Das Hauptziel ist es, neuen Verkehrsteilnehmern eine Phase der bewussten Gewöhnung an die Regeln und Gegebenheiten des Straßenverkehrs zu ermöglichen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Besonderheiten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich die Führerscheinklassen AM, L und T. Diese Klassen, die hauptsächlich für Kleinkrafträder, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen vorgesehen sind, unterliegen bei ihrem erstmaligen Erwerb keiner Probezeit. Eine Übersicht über diese spezifischen Klassen hilft, dies zu verdeutlichen:
Klasse | Fahrzeuge |
---|---|
AM | Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. |
L, T | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. |
Wird jedoch eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T später auf eine andere Fahrerlaubnisklasse, beispielsweise die beliebte Führerschein Klasse B, erweitert, beginnt die Probezeit für diese neue Klasse. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Probezeit unabhängig vom Alter des Führerscheinneulings angeordnet wird. Auch wenn sie primär junge Fahrer adressieren soll, betrifft sie jeden, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis für die relevanten Klassen erhält.
Start und Dauer der Probezeit
Die Probezeit beim Führerschein dauert in der Regel zwei Jahre und beginnt exakt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins. Für Personen, die ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen und bereits einen ausländischen Führerschein besitzen, gelten spezifische Regelungen.
Besitzer von Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ihren Führerschein umschreiben zu lassen. Dieser Vorgang wird als „erstmalige Erteilung“ im Sinne des deutschen Fahrerlaubnisrechts betrachtet, und somit wird auch für sie eine Probezeit angeordnet. Bei Führerscheinen aus dem EWR ist eine Umschreibung zwar nicht zwingend, die Probezeitregelung findet jedoch dennoch Anwendung. In beiden Fällen wird die Zeitspanne, die bereits seit der Erteilung der ursprünglichen ausländischen Fahrerlaubnis vergangen ist, auf die deutsche Probezeit angerechnet.
Die Probezeit kann sich unter bestimmten Umständen um weitere zwei Jahre verlängern. Dies geschieht, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird, diese Anordnung aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis unterblieb oder der Führerscheininhaber auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat. Ebenso endet die Probezeit, wenn die Fahrerlaubnis durch die Behörde oder ein Gericht entzogen wird. Im Falle einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug beginnt eine neue Probezeit, die sich jedoch nur noch auf die verbleibende Restdauer der ursprünglichen Probezeit erstreckt. Maßnahmen wie die Beschlagnahme oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis hemmen den Ablauf der Probezeit. Nur die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde führt zur Hemmung.
Verkehrsverstöße in der Probezeit: Das Dreistufen-System
Der Kern der Probezeitregelung liegt in einem abgestuften System, das bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung greift. Dieses System soll Fahranfänger dazu anhalten, sich besonders umsichtig und regelkonform zu verhalten, um die mit der mangelnden Erfahrung verbundenen Risiken zu minimieren. Voraussetzung für die Einleitung von Maßnahmen ist stets ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht, der gesetzlich abschließend festgelegt ist.
Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Kategorien von Zuwiderhandlungen: den schwerwiegenden Verstößen, die umgangssprachlich als „A-Verstöße“ bekannt sind, und den weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, den sogenannten „B-Verstößen“. Für Fahranfänger hat jeder dieser Verstöße unmittelbare Konsequenzen, die über die regulären Bußgelder und Punkte hinausgehen. Das System sieht nacheinander folgende Maßnahmen vor:
Stufe | Maßnahme |
---|---|
1 | Teilnahme an einem Aufbauseminar |
2 | Schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Schwerwiegende Zuwiderhandlungen (A-Verstöße)
Ein „A-Verstoß“ stellt eine ernsthafte Missachtung der Verkehrsregeln dar und zieht unmittelbar Konsequenzen für die Probezeit nach sich. Diese Verstöße zeigen ein hohes Gefährdungspotenzial und erfordern daher eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers. Bereits ein einzelner A-Verstoß löst die erste Stufe des Maßnahmenkatalogs aus.
- Straftaten im Straßenverkehr:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr oder `Alkohol am Steuer` (insbesondere 0,0 Promille für Fahranfänger)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
- Unterlassene Hilfeleistung
- Ordnungswidrigkeiten mit hohem Gefahrenpotenzial:
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Erhebliche `Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit`
- Nicht Einhalten des Sicherheitsabstandes
- Falsches Überholen oder Vorfahrtsmissachtung
- Falsches Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren
- Fehlverhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Missachtung von Bahnübergangsregeln
- Fehlverhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen
- Nichtbeachten von Fußgängerüberwegen oder Wechsellichtzeichen (Ampeln)
- Verstöße gegen die Nutzung von Fahrzeugen ohne erforderliche Zulassung
- Verstöße gegen das Alkoholverbot oder Drogenverbot am Steuer (§ 24a, § 24c StVG)
- Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führen von Kraftfahrzeugen ohne Begleitung (beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre)
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstöße)
B-Verstöße sind ebenfalls relevant für die Probezeit, gelten jedoch als weniger gravierend als A-Verstöße. Ihre Auswirkungen auf die Probezeit treten erst bei wiederholtem Auftreten ein. Es bedarf zweier B-Verstöße, um die erste Stufe des Maßnahmenkatalogs auszulösen.
- Straftaten im Straßenverkehr:
- Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die nicht als A-Verstoß eingestuft werden (z.B. Kennzeichenmissbrauch)
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG:
- Alle Ordnungswidrigkeiten, die nicht in der Liste der A-Verstöße aufgeführt sind und mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Entscheidend ist hierbei die Schwere des Verstoßes, die sich in der Höhe des Bußgeldes widerspiegelt. Selbst wenn das Bußgeld aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen reduziert wird, bleibt der Verstoß relevant für das Fahreignungsregister und somit für die Probezeitmaßnahmen.
Gerade für `Fahranfänger in der Probezeit` ist es wichtig zu wissen, dass selbst geringfügig erscheinende Verstöße, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr belegt sind, zur Verlängerung der Probezeit führen können. Ein Beispiel hierfür ist die Überschreitung der Parkzeit um mehr als drei Stunden, die als B-Verstoß zählt.
Das Eskalationsmodell: Stufen der Maßnahmen
Das dreistufige System ist darauf ausgelegt, Fahranfänger bei Fehlverhalten konsequent zu begleiten und auf eine Verhaltensänderung hinzuwirken. Jeder Schritt hat klar definierte Konsequenzen und Fristen, die einzuhalten sind.
In der ersten Stufe wird die Teilnahme an einem `Aufbauseminar für Fahranfänger` angeordnet. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt hierfür eine angemessene Frist, die üblicherweise zwei bis drei Monate beträgt. Eine Nichtteilnahme innerhalb dieser Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis, ohne dass die Behörde einen Ermessensspielraum hätte. Selbst unverschuldete Fristversäumnisse haben diese schwerwiegende Konsequenz. Nach einem solchen Entzug ist eine Neuerteilung erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wurde.
Kommt es nach der ersten Stufe erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, tritt die zweite Stufe in Kraft. Der Führerscheininhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung. Gleichzeitig wird ihm nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Im Gegensatz zum Aufbauseminar ist die Teilnahme an dieser Beratung jedoch freiwillig. Wenn der Fahranfänger dieser Empfehlung nicht nachkommt, folgen daraus keine weiteren unmittelbaren Maßnahmen bezüglich der Probezeit.
Die dritte Stufe wird erreicht, wenn nach der Verwarnung (zweite Stufe) erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. Auch hier gibt es keinen Ermessensspielraum für die Fahrerlaubnisbehörde. Nach einem Entzug in dieser Stufe darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach der Wirksamkeit des Entzugs, also nach der Ablieferung des Führerscheins, erteilt werden.
„Verantwortungsvolles Fahren in der Probezeit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Investition in die eigene Sicherheit und die aller Verkehrsteilnehmer.“
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Probezeitmaßnahmen zusätzlich zu den üblichen Sanktionen wie Bußgeldern und Punkten im `Fahreignungsregister` (Flensburg) verhängt werden. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann unter Umständen auch nach allgemeinen Regeln wegen fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgen, unabhängig von den Probezeitregelungen.
Das Aufbauseminar: Inhalte und Ablauf
Das Aufbauseminar, oft auch als „Nachschulung“ bezeichnet, ist eine zentrale Maßnahme in der ersten Stufe der Probezeitregelungen. Es zielt nicht primär auf Bestrafung ab, sondern auf eine tiefgreifende Verhaltensänderung und eine Steigerung des Risikobewusstseins bei Fahranfängern. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen zwei Varianten: dem einfachen und dem besonderen Aufbauseminar.
Ein normales Aufbauseminar wird in Gruppen von mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Diese Sitzungen müssen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen stattfinden, wobei pro Tag maximal eine Sitzung erlaubt ist. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung ist eine praktische Fahrprobe vorgesehen. Diese erfolgt in Dreiergruppen mit einer Mindestfahrzeit von 30 Minuten pro Person. Idealerweise sollte das Fahrzeug der Klasse entsprechen, mit der der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Das besondere Aufbauseminar ist für jene Führerscheininhaber verpflichtend, die unter dem Einfluss von `Alkohol oder Drogen` am Straßenverkehr teilgenommen haben. Es wird von amtlich anerkannten Kursleitern in Gruppen von zwei bis zwölf Teilnehmern durchgeführt. Dieser Kurs umfasst ein Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten, ebenfalls innerhalb von zwei bis vier Wochen. Zusätzlich müssen die Teilnehmer zwischen den Sitzungen spezielle Kursaufgaben anfertigen.
Beide Seminarformen verfolgen das Ziel, die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig zu beeinflussen. Es sollen die Ursachen für die Verkehrsverstöße gemeinsam erörtert und die besonderen Probleme sowie Schwierigkeiten von Fahranfängern herausgearbeitet werden. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtungen und die Analyse problematischer Verkehrssituationen sollen die Teilnehmer ihr eigenes Fahrverhalten kritisch reflektieren und Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße entwickeln.
Die Aufbauseminare werden von Fahrlehrern mit einer speziellen Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz geleitet. Die Kosten für ein Aufbauseminar können je nach Fahrschule variieren, liegen aber in der Regel zwischen 200 und 500 Euro. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen. Auf Antrag der Behörde kann in Ausnahmefällen auch die Teilnahme an einem Einzelseminar gestattet werden, das aus vier Sitzungen zu je 60 Minuten besteht.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Sitzungen und Aufgaben erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Es findet keine abschließende Prüfung im herkömmlichen Sinne statt. Für Fahranfänger stellen Verkehrsverstöße in der Probezeit nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität dar. Ein besonnenes Verhalten und gegebenenfalls eine frühzeitige fachkundige Beratung sind entscheidend, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten und den sicheren Weg durch die Probezeit zu gewährleisten.
Ihr sicherer Weg durch die Probezeit

Die Probezeit beim Führerschein ist eine wichtige Phase, die Ihnen die Möglichkeit gibt, sich als verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer zu etablieren. Das Verständnis der Regeln und Konsequenzen ist dabei der erste Schritt zu einem sicheren und unfallfreien Fahrerleben.
Nehmen Sie die Probezeit ernst und nutzen Sie die gesammelten Informationen, um Ihr Fahrverhalten zu optimieren. Bleiben Sie stets aufmerksam und halten Sie sich an die Verkehrsregeln. Falls Sie weitere Fragen haben oder Ihre Erfahrungen teilen möchten, laden wir Sie herzlich ein, die Kommentarfunktion zu nutzen. Entdecken Sie auch unsere anderen Artikel, um Ihr Wissen rund um den Führerschein und den Straßenverkehr zu vertiefen. Um Ihr Wissen weiter zu vertiefen und sich optimal auf den Straßenverkehr vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen unsere Führerscheintest Online.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Probezeit
Wie lange dauert die Probezeit für den Führerschein?
Die Probezeit für den Führerschein beträgt in Deutschland regulär zwei Jahre und beginnt mit der Aushändigung Ihres Führerscheindokuments. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann sie sich jedoch um weitere zwei Jahre verlängern.
Was passiert bei einem A-Verstoß in der Probezeit?
Ein einzelner A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) führt in der Probezeit zur Anordnung eines Aufbauseminars und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Bei weiteren Verstößen folgen Verwarnungen und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis.
Gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit?
Ja, für Fahranfänger gilt in der gesamten Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein striktes und uneingeschränktes Alkoholverbot. Das bedeutet 0,0 Promille am Steuer, ein Verstoß wird als A-Verstoß geahndet.
Vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel zur Probezeit! Ich habe meine Fahrprüfung kürzlich bestanden und möchte einen kleinen Tipp teilen, der mir enorm geholfen hat und vielleicht auch anderen Fahrschülern nützlich sein kann, auch wenn er im Artikel nicht explizit erwähnt wird.
Mein Fahrlehrer hat mir immer wieder eingeschärft, wie entscheidend der *regelmäßige* Blick in die Spiegel ist – nicht nur beim Abbiegen, Spurwechsel oder Bremsen, sondern wirklich alle paar Sekunden. Er sagte immer: „Mindestens alle 5-8 Sekunden ein kurzer Blick in den Rückspiegel, dann in den Außenspiegel.“ Das hat mir geholfen, immer ein gutes Gefühl für den Verkehr hinter und neben mir zu haben, vorausschauender zu fahren und mich sicherer zu fühlen. Es ist eine Gewohnheit, die man sich früh aneignen sollte.
Vielleicht hilft dieser „Gold-Tipp“ ja auch anderen auf dem Weg zum Führerschein! Viel Erfolg an alle, die noch die Prüfung vor sich haben.
Vielen dank für diesen ausgezeichneten und sehr hilfreichen tipp. es ist wirklich wahr, dass der regelmäßige blick in die spiegel eine der grundlagen für sicheres fahren ist und oft unterschätzt wird. deine erfahrung bestätigt, wie wichtig es ist, diese gewohnheit früh zu entwickeln, und ich bin sicher, dass viele fahrschüler von diesem „gold-tipp“ profitieren werden. es ist toll, dass du deine erkenntnisse teilst.
ich freue mich, dass dir der artikel gefallen hat, und bin dankbar für deinen wertvollen beitrag. schau dir gerne auch die anderen artikel an, die ich veröffentlicht habe.
Hallo zusammen,
der Artikel über die Probezeit ist interessant, aber ich stehe gerade vor einer ganz anderen Herausforderung: Ich muss den Führerschein machen, habe aber ein extrem knappes Budget. Leider finde ich hier keine Tipps, wie man dabei sparen kann.
Deshalb meine Frage an euch: Was sind eure besten Spartricks, um den Führerschein so günstig wie möglich zu bekommen? Gibt es empfehlenswerte Online-Theoriekurse, die wirklich günstiger sind? Wie habt ihr die Preise von Fahrschulen verglichen und wo findet man die besten Angebote? Gibt es vielleicht auch legale Möglichkeiten, günstig zu üben oder andere Wege, die Gesamtkosten zu senken, die nicht jeder kennt?
Ich bin für jeden Tipp dankbar, der mir hilft, diesen Meilenstein mit geringstem finanziellem Aufwand zu erreichen. Teilt gerne eure Erfahrungen und Spartricks!
Hallo
vielen dank für dein feedback zu meinem artikel zur probezeit. ich verstehe, dass du dich gerade mit dem thema führerschein und den damit verbundenen kosten beschäftigst. das ist in der tat eine große herausforderung, und es tut mir leid, dass mein aktueller artikel hier keine direkten tipps für dich bereithält.
deine frage ist absolut berechtigt und ich kann gut nachvollziehen, dass du nach wegen suchst, die kosten zu minimieren. es gibt tatsächlich einige möglichkeiten, beim führerschein zu sparen. ich werde versuchen, in einem zukünftigen artikel auf dieses thema einzugehen, da es viele leser interessieren dürfte. bis dahin schau dir gerne auch meine anderen artikel an, vielleicht findest du dort noch weitere spannende themen.