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Alten Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten und der neue EU-Kartenführerschein


Der deutsche Gesetzgeber schreibt vor, dass alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Diese Maßnahme dient der Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union und der Erhöhung der Fälschungssicherheit. Um Bußgelder zu vermeiden und stets mit einem gültigen Dokument unterwegs zu sein, ist es essenziell, die individuellen Umtauschfristen genau zu kennen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Führerscheinumtausch: Wir beleuchten die Hintergründe der EU-Richtlinie, erklären detailliert die geltenden Fristen anhand der maßgeblichen Tabellen, führen Sie durch den unkomplizierten Ablauf und informieren über benötigte Unterlagen sowie die anfallenden Kosten. Zudem gehen wir auf mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Umtauschpflicht ein.

Warum der Umtausch Ihres alten Führerscheins jetzt notwendig ist

Die Einführung des EU-Kartenführerscheins basiert auf der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie und zielt darauf ab, die Vielfalt der nationalen Dokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Dies vereinfacht nicht nur grenzüberschreitende Kontrollen, sondern erhöht auch die Sicherheit und Transparenz der Fahrerlaubnisdokumente.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bekämpfung von Fälschungen und Missbrauch. Die neuen Kartenführerscheine sind mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet und sollen zentral in einer EU-weiten Datenbank erfasst werden. Zudem gewährleisten die befristete Gültigkeit von 15 Jahren und das regelmäßige Erneuern des Fotos, dass das Dokument stets aktuell ist und der Inhaber klar identifiziert werden kann.

    • Erhöhung der Fälschungssicherheit: Moderne Sicherheitsstandards schützen vor Betrug.
    • Vereinheitlichung in der EU: Erleichtert Kontrollen im europäischen Ausland.
    • Aktualität des Dokuments: Regelmäßige Erneuerung des Fotos gewährleistet klare Identifikation.
    • Digitale Erfassung: Alle Daten sind in einer zentralen Datenbank verfügbar.
    • Verbesserte Lesbarkeit: Einheitliches Format löst alte, teilweise vergilbte Dokumente ab.

Die Gründe für den EU-Kartenführerschein im Detail

Die Entscheidung für den einheitlichen EU-Kartenführerschein war eine Reaktion auf die teils sehr unterschiedliche Gestaltung der Führerscheine in den Mitgliedsstaaten. Bei Verkehrskontrollen im Ausland führte dies oft zu Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Gültigkeit und Echtheit des Dokuments.

Durch die Einführung eines standardisierten Formats wird die Fälschungssicherheit erheblich verbessert. Die neuen Führerscheine sind mit speziellen Merkmalen ausgestattet, die eine Manipulation erschweren. Dies dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Verhinderung von Missbrauch.

Ein praktischer Vorteil ist auch die regelmäßige Aktualisierung der Fotos. Viele alte Papierführerscheine, die noch aus den 50er-Jahren stammen können, zeigen Inhaber, die sich über Jahrzehnte stark verändert haben oder deren Fotos vergilbt sind. Das neue System stellt sicher, dass das Lichtbild stets dem aktuellen Erscheinungsbild entspricht.

Überblick: Fristen und wer seinen Führerschein umtauschen muss

Um eine Überlastung der Führerscheinstellen zu verhindern, hat Deutschland einen gestaffelten Zeitplan für den Führerschein umtauschen Fristen festgelegt. Dieser Stufenplan regelt, wann welcher Jahrgang oder welches Ausstellungsjahr an der Reihe ist. Insgesamt müssen bis zum 19. Januar 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht sein.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Befristung lediglich das Dokument selbst betrifft und nicht die Fahrerlaubnis. Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bleibt bestehen und wird lediglich in einem neuen, modernen Format verbrieft. Entscheidend für die jeweilige Frist ist entweder Ihr Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr Ihres aktuellen Führerscheins.

Fristen für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998)

Für alle Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschpflicht nach dem Geburtsjahr. So soll eine gleichmäßige Verteilung der Anträge gewährleistet werden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Besonders hervorzuheben ist die Regelung für sehr alte Jahrgänge: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, erhalten eine längere Frist. Dies dient der Entlastung dieser Altersgruppe und berücksichtigt besondere Umstände.

Geburtsjahr des InhabersFrist zum Umtausch
vor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Januar 2022
1959 – 196419. Januar 2023
1965 – 197019. Januar 2024
1971 und später19. Januar 2025

Fristen für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999)

Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hier ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments maßgeblich für die Frist.

Es ist daher wichtig, das Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Dokuments genau zu überprüfen, um die korrekte Frist zu ermitteln. Die Übergangsphase ist so geplant, dass der Prozess bis zum Stichtag 19. Januar 2033 für alle abgeschlossen ist.

AusstellungsjahrFrist zum Umtausch
1999 – 200119. Januar 2026
2002 – 200419. Januar 2027
2005 – 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Der unkomplizierte Ablauf: Was Sie beim Führerscheinumtausch erwartet

Viele Führerscheinbesitzer sind verunsichert, ob der Umtausch des Dokuments mit zusätzlichen Prüfungen oder Untersuchungen verbunden ist. Es gibt jedoch Entwarnung: Der Umtausch ist ein rein administrativer Vorgang und hat keine Auswirkungen auf Ihre bestehende Fahrerlaubnis.

Sie brauchen keine Angst vor einer erneuten Fahrprüfung oder einer medizinischen Untersuchung zu haben. Ihre Fahrtauglichkeit wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft, und es gibt auch keine Gesundheitschecks. Die Fahrerlaubnisklassen, die Sie bereits besitzen, werden im neuen EU-Kartenführerschein einfach bestätigt.

Kein Fahrtest oder Gesundheitscheck erforderlich

Der wichtigste Punkt für viele ist die Bestätigung, dass der Umtausch Ihres alten Führerscheins keine erneute Überprüfung Ihrer Fahrtüchtigkeit oder Ihres Gesundheitszustandes mit sich bringt. Ihre erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben vollständig erhalten und werden lediglich auf dem neuen Dokument neu verbrieft.

Das bedeutet, dass Sie Ihre bestehenden Fahrberechtigungen ohne weitere Hürden behalten. Es handelt sich um einen bürokratischen Akt zur Modernisierung und Vereinheitlichung, nicht um eine Neubewertung Ihrer Fähigkeiten als Fahrer.

Wo und wie Sie Ihren Führerschein umtauschen

Der Umtausch des alten Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein. Es ist ratsam, vorab online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Sie sind nicht zwingend an die strengen Fristentabellen gebunden, sondern können Ihren Führerschein auch schon vor Ablauf Ihrer persönlichen Frist freiwillig umtauschen. So können Sie den Vorgang entspannt und ohne Zeitdruck erledigen. Weitere umfassende Informationen zum Prozess finden Sie auf unserer Seite zum Führerschein umtauschen.

Benötigte Unterlagen für den Umtausch

Um Ihren PKW- oder Motorradführerschein umtauschen zu können, benötigen Sie einige grundlegende Dokumente. Dazu gehören Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Ihr aktueller alter Führerschein. Dieser dient als Nachweis Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis.

Zusätzlich ist ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich, das den Anforderungen für offizielle Dokumente entspricht. Ihr alter Führerschein wird nach dem Umtausch entwertet, beispielsweise durch Lochen oder Stanzen, darf aber auf Wunsch als Andenken behalten werden. Er darf jedoch nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden.

Kosten und Gebühren für den neuen EU-Führerschein

Die mit dem Umtausch des Führerscheins verbundenen Kosten halten sich in Grenzen. Für den reinen Verwaltungsakt fallen in der Regel Gebühren von etwa 25 Euro an. Diese Gebühr deckt die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins ab.

Zusätzlich zu diesen Verwaltungsgebühren müssen Sie die Kosten für ein biometrisches Passfoto einplanen. Diese variieren je nach Anbieter und liegen üblicherweise im Bereich von 10 bis 20 Euro. Beachten Sie, dass diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind.

Regelungen für den Führerscheinumtausch im Ausland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, unterliegen Sie den dort geltenden Vorschriften bezüglich des Führerscheinumtauschs. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren und die dortigen Umtauschfristen einzuhalten.

Grundsätzlich gilt jedoch auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland, dass der alte Führerschein spätestens bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Dies stellt die europaweite Gültigkeit und Anerkennung Ihres Dokuments sicher.

Folgen bei Nichtbeachtung der Umtauschpflicht

Wer seinen alten Führerschein nicht fristgerecht umtauscht und weiterhin damit fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird in Deutschland in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Auch wenn dieser Betrag gering erscheinen mag, ist es wichtig, die Pflicht ernst zu nehmen.

Besonders problematisch wird es, wenn Sie mit einem abgelaufenen Dokument ins Ausland fahren. Dort können bei einer Verkehrskontrolle erhebliche Probleme und deutlich höhere Bußgelder drohen, da Ihr Führerschein als ungültig angesehen wird. Informieren Sie sich hierzu auch über die umfassenden Informationen zum Fahren ohne Führerschein.

Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein wird zwar als Ordnungswidrigkeit behandelt, kann im Ausland jedoch weitreichendere Konsequenzen haben.

Ihre nächsten Schritte zum modernen EU-Kartenführerschein

Der Umtausch Ihres alten Führerscheins in das neue EU-Format ist ein notwendiger Schritt zur Anpassung an europäische Standards und zur Erhöhung der Sicherheit. Nutzen Sie die gestaffelten Fristen, um den Wechsel frühzeitig und stressfrei vorzunehmen.

Haben Sie noch Fragen zum Ablauf oder sind unsicher, wann genau Ihre Frist abläuft? Wir laden Sie ein, die Kommentarfunktion für Ihre Fragen zu nutzen oder weitere unserer Artikel zum Thema Führerschein und Verkehr zu erkunden. Auf unserer Webseite finden Sie auch zahlreiche Übungstests zum Führerschein, um Ihr Wissen zu überprüfen und sich optimal vorzubereiten.

Häufig gestellte Fragen zum Führerscheinumtausch

Wann genau läuft mein alter Führerschein ab?

Die Gültigkeit Ihres alten Führerscheins hängt von Ihrem Geburtsjahr (bei Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) oder dem Ausstellungsjahr des Dokuments (bei Ausstellungsdatum ab 01.01.1999) ab. Werfen Sie einen Blick in die beiden Fristentabellen in diesem Artikel, um Ihre individuelle Umtauschfrist zu ermitteln und Ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen.

Darf ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Ja, nachdem Ihr alter Führerschein umgetauscht wurde, können Sie ihn als Erinnerungsstück behalten. Er wird jedoch von der Behörde durch Stanzen oder Lochen entwertet, um sicherzustellen, dass er nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden kann.

Gibt es Nachteile durch den Umtausch?

Nein, der Umtausch bringt Ihnen keinerlei Nachteile. Ihre bestehenden Fahrerlaubnisklassen werden im neuen EU-Kartenführerschein vollständig bestätigt. Es erfolgt keine erneute Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit oder Ihres Gesundheitszustandes. Die Befristung auf 15 Jahre betrifft lediglich das Dokument, nicht Ihre Fahrerlaubnis selbst.

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