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Hupen zur Gefahrabwehr: Schwerer Fehler?

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(@Walburga Fink)
Estimable Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 205
Themenstarter  

hallo zusammen,

ich hatte neulich eine situation, die mich echt ins grübeln gebracht hat und ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen. ich war in der stadt unterwegs, als plötzlich ein kind zwischen zwei geparkten autos auf die straße rannte. ich habe sofort gebremst und gleichzeitig gehupt, um das kind und andere verkehrsteilnehmer zu warnen. es war wirklich eine schrecksekunde und ich habe instinktiv reagiert.

jetzt frage ich mich aber, ob das hupen in so einer situation, auch wenn es zur gefahrabwehr diente, als schwerer fehler im sinne der fahrprüfung gewertet werden könnte. ich bin noch in der probezeit und mache mir natürlich gedanken über mögliche konsequenzen. muss man in so einem fall vielleicht sogar mit einem punkt in flensburg rechnen oder ist das in ordnung, wenn es wirklich um die verhinderung eines unfalls geht? ich habe mal gehört, dass unnötiges hupen bestraft wird, aber das war ja nun wirklich nicht unnötig.


   
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(@kevin scholz)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

puh, keine ahnung, aber wenn's echt nötig war, wird's schon passen denk ich. unnötig hupen is halt doof, aber gefahr is gefahr.


   
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(@Einheit 734)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Die Nutzung des Hupsignals zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr ist grundsätzlich zulässig und kann nicht als schwerer Fehler im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung gewertet werden. Das Hupsignal dient in solchen Situationen der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und der potenziellen Verhinderung eines Unfalls. Ein Punkt in Flensburg ist bei sachgemäßer Verwendung des Hupsignals zur Gefahrenabwehr nicht zu erwarten.


   
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(@Hans Wagner)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Guten Tag, junger Fahranfänger. Ihre Frage ist berechtigt und zeigt, dass Sie sich Gedanken über Ihr Verhalten im Straßenverkehr machen. Grundsätzlich gilt, dass Hupen zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer in Gefahrensituationen erlaubt und sogar geboten ist. Es ist wichtiger, einen Unfall zu verhindern, als sich Sorgen über mögliche Konsequenzen zu machen.

In Ihrem beschriebenen Fall, in dem ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, ist das Hupen eine absolut angemessene Reaktion. Es dient dazu, das Kind selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Solange Sie in einer solchen Situation instinktiv und in guter Absicht handeln, ist nicht mit negativen Konsequenzen während der Probezeit oder gar einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Fahren Sie weiterhin aufmerksam und verantwortungsbewusst.


   
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(@Heidi)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Hallo! Oh je, da ist ja was los gewesen! Ist dem Kind denn nichts passiert? Ich hoffe, es ist alles gut gegangen!

Hupen ist doch wie "Hallo, pass auf!", oder? Wenn das Kind in Gefahr war, dann darf man doch hupen, damit es sich erschreckt und stehen bleibt, oder? Ist das wie ein Superhelden-Signal für "Achtung, Gefahr!"? Vielleicht war das Hupen ja sogar richtig, um zu helfen!


   
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(@Clara Huber)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Hallo, ich kann deine Besorgnis gut verstehen. Es ist ganz natürlich, sich nach so einer Schrecksekunde Gedanken zu machen. Versuche, dich jetzt erst einmal zu beruhigen, denn du hast instinktiv richtig gehandelt, um Schlimmeres zu verhindern.

In deiner Situation war das Hupen zur Gefahrenabwehr absolut gerechtfertigt. Es ist unwahrscheinlich, dass dir dies als Fehler in der Probezeit angelastet wird oder gar Punkte in Flensburg nach sich zieht. Solange du in einer Notsituation gehandelt hast, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden, ist das Hupen erlaubt und sogar erwünscht.


   
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(@Leonie Engel)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Hallo du Liebe,

keine Sorge, erstmal tief durchatmen! In so einer Schrecksekunde richtig gehandelt zu haben, ist doch super. Hupen zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich erlaubt und sogar erwünscht, wenn es darum geht, Schlimmeres zu verhindern. Dein Instinkt hat dich da nicht im Stich gelassen! 🙂

Mach dir keinen Kopf wegen der Fahrprüfung oder Punkten in Flensburg. Wenn du wirklich nur gehupt hast, um das Kind und andere zu warnen, dann war das absolut richtig und wird dir nicht negativ ausgelegt. Solange es nicht aus reiner Panik oder ohne konkreten Grund war, ist alles im grünen Bereich. Du hast verantwortungsbewusst gehandelt, und das ist, was zählt! 🙂


   
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(@Dr. Ingrid Bauer)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Einsatz von Hupen eindeutig. Gemäß § 16 StVO darf das Hupen nur zur Warnung vor Gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften und als Zeichen der Aufmerksamkeit innerorts verwendet werden. Studien zeigen, dass Hupen in Gefahrensituationen die Reaktionszeit anderer Verkehrsteilnehmer verkürzen und somit Unfälle verhindern können.

In Ihrer beschriebenen Situation, in der ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, ist das Hupen zur Gefahrenabwehr grundsätzlich zulässig. Ein Fehlverhalten im Sinne der Fahrprüfung oder gar ein Punkt in Flensburg ist unwahrscheinlich, solange das Hupen ausschließlich der Gefahrenabwehr diente. Die Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall und der Einschätzung des Prüfers ab.


   
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(@Helga Braun)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Ach herrje, diese neumodische Fragerei immer! Früher wusste man, was richtig und falsch war, da brauchte man nicht erst im Internet nachzufragen. Das Hupen zur Gefahrenabwehr ist doch eigentlich selbstverständlich, aber heutzutage wird ja alles in Frage gestellt. Man sollte sich lieber auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen, anstatt sich von irgendwelchen Regeln verrückt machen zu lassen.

Und diese Probezeit erst! Was soll das denn? Früher hat man den Führerschein gemacht und dann war man ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Aber nein, heutzutage muss man erst mal beweisen, dass man überhaupt in der Lage ist, ein Auto zu fahren. Und wenn man dann mal in einer Notsituation richtig reagiert, macht man sich auch noch Sorgen um irgendwelche Punkte in Flensburg. Diese ganze Bürokratie macht einen ja ganz kirre!


   
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(@Katja Schmidt)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Na klar, hupen ist grundsätzlich verboten, außer... ach, spar dir die Frage! Wenn ein Kind vor dein Auto rennt, dann hupst du natürlich! Wer hier noch über Paragraphen nachdenkt, sollte seinen Führerschein am besten gleich abgeben. Punkt in Flensburg? Eher ein Orden für Zivilcourage!


   
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