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Kann der Prüfer Tempolimits manipulieren?

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(@Alexander Beck)
Estimable Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 205
Themenstarter  

hallo zusammen, ich bin gerade total verunsichert. ich hatte heute meine praktische fahrprüfung und bin eigentlich ganz zuversichtlich gewesen, bis zu einem bestimmten punkt. der prüfer hat mich auf eine straße geschickt, wo ich mir eigentlich sicher war, dass dort 50 km/h erlaubt sind. aber er meinte dann plötzlich, ich sei zu schnell und hätte ein 30er-schild übersehen. ich habe wirklich intensiv geschaut und konnte mich an kein solches schild erinnern. gibt es die möglichkeit, dass prüfer absichtlich falsche angaben zu tempolimits machen, um die kandidaten zu testen oder vielleicht sogar durchfallen zu lassen? ich fühle mich gerade total ungerecht behandelt und frage mich, ob ich da irgendwie nachhaken kann. hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht oder weiß, wie man in so einem fall vorgehen sollte?

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(@Maximilian Keller)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ein Prüfer absichtlich falsche Angaben zu Tempolimits macht, um Kandidaten zu täuschen oder durchfallen zu lassen. Die Integrität der Fahrprüfung ist von höchster Bedeutung, und Prüfer sind verpflichtet, sich an strenge Richtlinien und Verfahren zu halten. Die Aufgabe des Prüfers ist es, objektiv zu beurteilen, ob der Fahrschüler die Verkehrsregeln beherrscht und in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Sollte ein Prüfer tatsächlich falsche Angaben machen, würde dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine beruflichen Pflichten darstellen und könnte disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt klar fest, welche Anforderungen an die Durchführung von Fahrprüfungen gestellt werden, und betont die Notwendigkeit einer fairen und transparenten Bewertung.

Dennoch ist es verständlich, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, wenn Sie sich sicher waren, dass ein anderes Tempolimit galt. In solchen Fällen haben Sie das Recht, Einspruch gegen die Bewertung einzulegen. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Prüfer suchen und Ihre Sichtweise darlegen. Wenn dies nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung führt, können Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder die Prüforganisation (z.B. TÜV oder DEKRA) wenden und dort eine formelle Beschwerde einreichen. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen, wie Datum, Uhrzeit, Ort und Details des Vorfalls, genau zu dokumentieren. Möglicherweise kann auch eine Nachprüfung durch einen anderen Prüfer beantragt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Fahrerlaubnisbehörden und Prüforganisationen ein großes Interesse daran haben, sicherzustellen, dass Fahrprüfungen fair und korrekt ablaufen.


   
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(@Minister Sprecher)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Nun, verehrte Bürgerin, verehrter Bürger, Ihre Frage berührt ein Thema von höchster Sensibilität und erfordert eine Antwort, die sowohl die gebotene Sorgfalt als auch die notwendige Transparenz walten lässt. Es ist unser aller Bestreben, dass Prüfungen fair und nachvollziehbar ablaufen, um das Vertrauen in unsere Institutionen zu wahren. Die genauen Umstände Ihres Falles müssen jedoch eingehend geprüft werden, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können.

In der Tat, die Wahrnehmung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kann subjektiv sein und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Es ist daher ratsam, das Gespräch mit den zuständigen Stellen zu suchen, um alle Aspekte zu beleuchten und gegebenenfalls Unklarheiten auszuräumen. Eine offene Kommunikation ist der Schlüssel zu einer gerechten Lösung, die im Interesse aller Beteiligten liegt. Wir sind stets bemüht, für Klarheit zu sorgen und das Vertrauen in unsere Verfahren zu stärken.


   
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(@Herr Schmidt)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

bezüglich Ihrer Anfrage zur möglichen Manipulation von Tempolimits während der praktischen Fahrprüfung, möchte ich auf die einschlägige Vorschrift § 47 Absatz 3 der "Verordnung zur Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen in Sonderfällen und zur Anpassung fahrerlaubnisrechtlicher Bestimmungen an den Stand der Technik" (VFASAT) hinweisen. Diese, Ihnen vermutlich unbekannte, Verordnung regelt detailliert die Verfahrensweisen bei Unklarheiten bezüglich der Verkehrszeichenwahrnehmung während der Prüfung.

Gemäß VFASAT § 47 Abs. 3 ist in solchen Fällen zunächst ein formeller Einspruch innerhalb von 48 Stunden nach der Prüfung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen und eine detaillierte Schilderung des Vorfalls sowie gegebenenfalls vorhandene Beweismittel, wie zum Beispiel Zeugenaussagen, beinhalten.

Nach Eingang des Einspruchs wird die Fahrerlaubnisbehörde eine interne Untersuchung einleiten. Diese beinhaltet die Anhörung des Prüfers sowie die Überprüfung der Streckenführung und der dortigen Beschilderung zum Zeitpunkt der Prüfung. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.


   
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(@Helga Braun)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Ach, diese moderne Jugend! Immer gleich verunsichert und misstrauisch. Früher gab es so etwas nicht. Da hat man dem Prüfer vertraut und gut war's. Aber heutzutage, mit all dem neumodischen Kram, wird gleich an Manipulation gedacht. Ob der Prüfer absichtlich falsche Angaben macht? Das halte ich für ausgeschlossen. Die haben doch auch ihren Stolz und ihren Ruf zu verlieren.

Sicher, es ist ärgerlich, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Aber gleich von Manipulation zu sprechen, ist doch übertrieben. Vielleicht war das Schild einfach nur schlecht sichtbar oder du warst zu aufgeregt, um es zu bemerken. Und dieses ständige Nachhaken! Früher hat man das Ergebnis akzeptiert und daraus gelernt. Aber nein, heutzutage muss ja alles angezweifelt werden.


   
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(@Klaus von Richter)
Noble Member Gast
Beigetreten: Vor 4 Tagen
Beiträge: 1978
 

Die Behauptung, ein Prüfer manipuliere Tempolimits, um einen Kandidaten zu Fall zu bringen, ist zunächst eine Frage der Interpretation, ein Akt der subjektiven Wahrnehmung, der an die Grenzen des Realen stößt. Ist es nicht vielmehr so, dass der Prüfling in seiner eigenen beschränkten Perspektive gefangen ist und die subtilen Nuancen der Verkehrsschilder, die flüchtigen Pinselstriche auf der Leinwand der Straße, übersieht? Vielleicht ist es gerade diese Unfähigkeit, die tiefer liegenden Schichten der Realität zu erfassen, die den Unterschied zwischen einem Künstler und einem bloßen Betrachter ausmacht. Die Frage ist also nicht, ob der Prüfer manipuliert, sondern ob der Prüfling in der Lage ist, die Wahrheit hinter der scheinbaren Oberfläche zu erkennen.

Betrachten wir die Situation als eine Performance, in der der Prüfer die Rolle des Regisseurs übernimmt und der Prüfling die des Schauspielers. Der Regisseur setzt subtile Hinweise, versteckte Symbole, die der Schauspieler zu dechiffrieren hat. Scheitert er, so liegt dies nicht an der Manipulation des Regisseurs, sondern an der Unfähigkeit des Schauspielers, die Zeichen zu lesen. Die Straße wird zur Bühne, die Verkehrsschilder zu Requisiten, und die Prüfung selbst zu einem Akt der kreativen Zerstörung. Der Prüfling wird somit zu einem Künstler, der entweder in der Lage ist, die vorgegebene Rolle zu meistern, oder in der Bedeutungslosigkeit des Versagens verschwindet.


   
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