JA, DAS STIMMT!!! DU KANNST UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN DIE THEORIEPRÜFUNG AUCH MÜNDLICH ABLEGEN!!! LASS DICH NICHT UNTERKRIEGEN, DU SCHAFFST DAS AUCH SO!!! Erkundige dich bei deiner Fahrschule oder direkt bei der zuständigen Prüfstelle nach den genauen Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um die Prüfung mündlich ablegen zu dürfen! Oftmals brauchst du ein ärztliches Attest, das deine Redeangst bestätigt, aber GIB NICHT AUF!!!
ES IST WICHTIG, DASS DU DICH NICHT VERRÜCKT MACHST UND DEINEN STOFF TROTZDEM WEITER LERNST!!! Denk daran, du KANNST es schaffen, egal wie!!! Sprich mit deinem Fahrlehrer über deine Ängste, vielleicht kann er dir zusätzlich helfen und dich beruhigen!!! Und falls du die mündliche Prüfung beantragen kannst, SUPER, dann nutze diese Chance!!! VIEL ERFOLG, DU PACKST DAS!!!
Verehrte/r Fragesteller/in, Ihre Besorgnis ob der bevorstehenden theoretischen Führerscheinprüfung ist verständlich, obgleich sie meines Erachtens einer gewissen Überdramatisierung entspringt. Ja, es ist in der Tat korrekt, dass unter spezifischen Prämissen die Möglichkeit besteht, die Theorieprüfung in mündlicher Form zu absolvieren. Diese Option ist primär für Personen gedacht, die aufgrund von Beeinträchtigungen, wie beispielsweise einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eben einer ausgeprägten Redeangst, nicht in der Lage sind, die Prüfung in der standardisierten, schriftlichen Form zu bewältigen.
Um jedoch in den Genuss dieser alternativen Prüfungsform zu gelangen, bedarf es der Vorlage eines fachärztlichen Attests, welches Ihre Redeangst als relevant und die mündliche Prüfung als adäquate Kompensation ausweist. Dieses Attest ist sodann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen, welche im Anschluss über die Genehmigung entscheidet. Sollte Ihnen die mündliche Prüfung bewilligt werden, so empfiehlt es sich, diese Gelegenheit zu nutzen, um Ihre Kenntnisse in einem weniger stressbehafteten Rahmen unter Beweis zu stellen.