Der Führerschein Klasse B: Ihr umfassender Leitfaden zum Pkw-Führerschein
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Der Führerschein Klasse B: Ihr umfassender Leitfaden zum Pkw-Führerschein

Der Traum vom eigenen Auto und der Freiheit auf den Straßen beginnt in Deutschland meist mit dem Erwerb des Führerscheins Klasse B. Als am häufigsten erworbene Fahrerlaubnis berechtigt er zum Fahren von Pkws bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Doch welche Fahrzeuge genau sind damit erlaubt, welche Anhänger dürfen gezogen werden und welche Kosten kommen auf angehende Autofahrer zu? Dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Aspekte, von den Voraussetzungen bis zu den aktuellen Änderungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über die Fahrzeuge, die Sie mit der Führerscheinklasse B fahren dürfen, die Unterschiede zum alten Klasse 3 Führerschein, wichtige Erweiterungen wie B96 und BE, die zu erwartenden Kosten, den detaillierten Ablauf der Ausbildung und Prüfung sowie die Gültigkeit und zukünftige Änderungen ab 2025. Wir beleuchten zudem die Besonderheiten des internationalen Führerscheins.

Führerschein Klasse B: Ein Überblick über Ihre Fahrerlaubnis

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Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Sie grundsätzlich Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen und bis zu acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz führen. Dies schließt die meisten gängigen Pkws ein. Darüber hinaus sind in der Klasse B automatisch die Berechtigungen für bestimmte Kleinkrafträder (Klasse AM) und landwirtschaftliche Zugmaschinen (Klasse L) enthalten.

Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Regelungen, insbesondere wenn es um dreirädrige Kraftfahrzeuge oder ältere Führerscheine geht. So dürfen Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Klasse B alle Trikes fahren, während für jüngere Lizenzen bestimmte Leistungs- und Altersbeschränkungen gelten. Eine weitere bedeutende Ausnahme betrifft Personen, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben – die sogenannte Klasse 3, die deutlich umfassendere Berechtigungen umfasst.

Die Berechtigungen der Klassen AM und L

Die Führerscheinklasse B beinhaltet automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen AM und L, was Ihre Mobilität erheblich erweitert. Die Klasse AM erlaubt das Fahren von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Rollern, Mopeds, Trikes und Quads, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und deren Hubraum 50 Kubikzentimeter (bei Verbrennungsmotoren) beziehungsweise eine Nennleistung von 4 kW (bei Elektromotoren) nicht überschreitet. Das Leergewicht von Quads darf hierbei 350 Kilogramm nicht übersteigen.

Die Klasse L ermöglicht das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h, oder bis 25 km/h mit Anhänger. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie zum Beispiel Erntemaschinen, sind in dieser Klasse inbegriffen. Diese zusätzlichen Berechtigungen sind besonders praktisch und erweitern das Einsatzgebiet Ihres Pkw-Führerscheins.

Fahrzeuggewicht verstehen: Wo finde ich die Gesamtmasse?

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, auch als Gesamtmasse bekannt, ist eine entscheidende Größe für die Einordnung der Fahrerlaubnis. Es setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und der maximal zulässigen Zuladung zusammen. Diese wichtige Information finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, genauer gesagt unter den Punkten F.1 oder F.2. Die maximale Zuladung kann berechnet werden, indem man das Leergewicht des Fahrzeugs von der Gesamtmasse subtrahiert.

Wichtige Erweiterungen und Schlüsselzahlen des Pkw-Führerscheins

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Im Führerschein finden sich neben den eigentlichen Klassen auch sogenannte Schlüsselzahlen. Diese dienen als Zusatzangaben und können Auflagen, Beschränkungen oder zusätzliche Berechtigungen für den Inhaber der Fahrerlaubnis definieren. Sie sind auf der Rückseite des Dokuments in Spalte 12 neben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse aufgeführt und europaweit standardisiert. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eigenständige Führerscheinklassen handelt, sondern um Ergänzungen der bestehenden.

Schlüsselzahl 78: Automatikgetriebe

Die Schlüsselzahl 78 bedeutet, dass Ihre praktische Ausbildung und Prüfung ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurden. Dies schränkt Ihre Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe ein.

Schlüsselzahl 96: Anhänger bis 4,25 Tonnen

Die Erweiterung B96 erlaubt es, eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zu führen, deren zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 Kilogramm und 4.250 Kilogramm liegt. Hierfür ist keine zusätzliche Prüfung, sondern lediglich eine spezielle Fahrerschulung erforderlich.

Schlüsselzahl 196: Leichtkrafträder (A1)

Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Sie Kleinkrafträder der Klasse A1 (maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum, 11 kW Motorleistung) fahren, ohne die Motorradprüfung ablegen zu müssen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens fünf Jahren. Dies ermöglicht den einfachen Zugang zum Motorradfahren mit kleineren Maschinen.

Schlüsselzahl 197: Automatik mit Schaltkompetenz

Diese relativ neue Schlüsselzahl ermöglicht es, die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen, aber dennoch Schaltwagen fahren zu dürfen. Voraussetzung ist, dass in der Fahrschule eine bestimmte Anzahl von Schaltstunden absolviert und die Kompetenz im Umgang mit Schaltgetrieben bestätigt wird.

Anhänger mit Führerschein Klasse B richtig ziehen

Die Frage, welche Anhänger mit dem Führerschein Klasse B gezogen werden dürfen, ist für viele Pkw-Fahrer von großer Bedeutung. Grundsätzlich ist es erlaubt, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm zu ziehen. Auch Anhänger mit einer Gesamtmasse von über 750 Kilogramm sind erlaubt, solange die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm nicht überschreitet. Für größere Anhänger oder schwerere Gespanne sind zusätzliche Fahrerlaubnisse oder Erweiterungen erforderlich.

Wenn Sie beispielsweise einen größeren Wohnwagen oder einen Pferdeanhänger ziehen möchten, der die 3,5-Tonnen-Grenze im Gespann überschreitet, kommen die Schlüsselzahl B96 oder die eigenständige Führerscheinklasse BE ins Spiel. Diese Erweiterungen sind speziell darauf ausgelegt, Ihnen das Führen von schwereren Anhängergespannen zu ermöglichen und bieten so mehr Flexibilität im Alltag oder auf Reisen.

Wann ist der Anhängerführerschein Klasse BE notwendig?

Die Führerscheinklasse BE wird notwendig, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilogramm überschreitet und die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die 3.500-Kilogramm-Grenze der Klasse B übersteigt, aber das Zugfahrzeug selbst die 3.500 Kilogramm nicht überschreitet und der Anhänger bis zu 3.500 Kilogramm wiegen darf. Für den Erwerb der Klasse BE ist eine zusätzliche praktische Prüfung erforderlich. Diese stellt sicher, dass Sie die besonderen Herausforderungen beim Fahren mit schweren Anhängern sicher meistern können.

KlasseErlaubte Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger)Besonderheit
Klasse BBis 3,5 Tonnen (Anhänger bis 750 kg oder über 750 kg, wenn die 3,5t Gesamtgrenze nicht überschritten wird)Standard-Pkw-Führerschein
Klasse B96Bis 4,25 TonnenFahrerschulung notwendig, keine separate Prüfung
Klasse BEZugfahrzeug bis 3,5 Tonnen + Anhänger bis 3,5 TonnenZusätzliche praktische Prüfung notwendig

Aktuelle Entwicklungen: Änderungen beim Führerschein Klasse B 2025

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Zum Jahreswechsel 2024/2025, genauer gesagt ab dem 19. Januar 2025, stehen wieder wichtige Änderungen für viele Inhaber des Führerscheins Klasse B an. Alte graue und rosafarbene Papierführerscheine müssen in fälschungssichere Dokumente im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere Personen, die zwischen 1971 und später geboren wurden. Es ist wichtig, die Fristen für den Führerscheinumtausch im Blick zu behalten, um unnötige Probleme zu vermeiden.

Eine weitere potenzielle Änderung ab 2025 könnte die Anhebung des zulässigen Höchstgewichts von 3,5 Tonnen für bestimmte Fahrzeuge sein. Das Europäische Parlament hat bereits in einer ersten Lesung einer Führerscheinänderung zugestimmt, die es Inhabern des B-Führerscheins ermöglichen würde, ausgewählte Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu fahren. Diese Regelung wäre vor allem für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge relevant, vorausgesetzt, man ist bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B.

Gültigkeitsdauer des Führerscheins Klasse B

Die Gültigkeit Ihres Führerscheins Klasse B hängt vom Ausstellungsdatum ab. Wurde Ihr Führerschein am 19. Januar 2013 oder später ausgestellt, ist er für 15 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden, wobei keine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Für Führerscheine, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen für den Umtausch. Dieser Umtausch ist obligatorisch, um die Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente in der EU zu gewährleisten.

Der alte Führerschein Klasse 3: Besonderheiten und Umtausch

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Personen, die ihren Autoführerschein vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, besitzen die sogenannte Klasse 3. Dieser alte Führerschein bietet im Vergleich zur heutigen Klasse B deutlich umfassendere Fahrberechtigungen. Mit dem „alten Dreier“ dürfen Sie nicht nur Pkws, sondern auch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen und sogar Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen führen, sofern das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist.

Wurde der Führerschein der Klasse 3 sogar vor dem 1. April 1980 erteilt, sind zusätzlich Kleinkrafträder wie Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum erlaubt, was der heutigen Klasse A1 entspricht. Trotz des bevorstehenden Umtauschs aller alten Führerscheine bis 2033 gehen diese erweiterten Berechtigungen dank der sogenannten Besitzstandsregelung nicht verloren. Sie müssen weder eine erneute Prüfung ablegen, noch verlieren Sie Fahrzeugklassen. Stattdessen werden die entsprechenden neuen Klassen und Schlüsselzahlen in den Kartenführerschein eingetragen.

ErteilungsdatumNeue Klasse(n)Wesentliche Schlüsselzahlen
Vor 1. April 1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12t, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03/79.04, BE 79.06
31. März 1980 – 31. Dez. 1988A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12t, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.03/79.04, A 79.03/79.04, BE 79.06
Nach 31. Dez. 1988A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, TCE 79 (C1E > 12t, L ≤ 3), C1 171, L 174, A1 79.03/79.04, A 79.03/79.04, BE 79.06

Die Besitzstandsregelung garantiert, dass einmal erworbene Fahrerlaubnisse auch nach dem Umtausch des Führerscheindokuments ihre Gültigkeit behalten und die alten Berechtigungen in neue Klassen überführt werden.

Kosten für den Führerschein Klasse B in Deutschland

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Die Kosten für den Führerschein Klasse B sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Angehende Fahrer müssen heutzutage mit Ausgaben zwischen 2.500 und 4.500 Euro rechnen, wobei regionale Unterschiede und die individuelle Anzahl der benötigten Fahrstunden eine große Rolle spielen. Gründe für diese Preisentwicklung sind unter anderem erhöhte Kosten für Kraftstoff, Fahrzeuge und Personal in den Fahrschulen.

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören der Grundbetrag für die Anmeldung und den theoretischen Unterricht, Kosten für Lernmaterialien, die theoretische und praktische Prüfung sowie die unvermeidlichen Übungs- und Sonderfahrten. Auch Nebenkosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbilder tragen zur Gesamtinvestition bei. Je schneller und sicherer Sie sich im Straßenverkehr zurechtfinden, desto weniger Übungsfahrten benötigen Sie, was sich positiv auf die Endsumme auswirken kann.

    • Grundbetrag: ca. 350–500 Euro (Anmeldung, Theorieunterricht)
    • Lehrmaterial & Prüfung Theorie: ca. 250–300 Euro
    • Übungsfahrten: ca. 50–80 Euro pro Einheit (Anzahl variabel, oft 15-20 nötig)
    • Sonderfahrten: ca. 60–100 Euro pro Einheit (12 Pflichtfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
    • Externe Gebühren: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbilder, Antrag bei der Behörde

Ihr Weg zur Fahrerlaubnis: Voraussetzungen und Ablauf des Führerscheins Klasse B

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Der Erwerb des Pkw-Führerscheins erfordert neben finanziellen Mitteln auch einen erheblichen Zeitaufwand, der gut und gerne drei bis sechs Monate dauern kann. Der Prozess ist in mehrere Schritte unterteilt, die sorgfältig absolviert werden müssen, um die Fahrerlaubnis erfolgreich zu erhalten. Hier ein Überblick über den typischen Ablauf vom ersten Schritt in der Fahrschule bis zur bestandenen Prüfung.

Anmeldung in der Fahrschule und theoretische Ausbildung

Der erste Schritt zum Führerschein ist die Anmeldung in einer Fahrschule Ihrer Wahl. Hier beginnt Ihre Ausbildung mit einer Kombination aus theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Für die Klasse B sind mindestens 14 Doppelstunden (je 90 Minuten) Theorieunterricht gesetzlich vorgeschrieben, die alle relevanten Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und das Verhalten im Straßenverkehr abdecken.

Die Theorieprüfung: Wissen testen und bestehen

Nach Abschluss des theoretischen Unterrichts steht die Theorieprüfung an. Diese besteht aus Multiple-Choice-Fragen, die Ihr Wissen über die Straßenverkehrsordnung, technische Aspekte des Fahrzeugs und umweltbewusstes Fahren abfragen. Sie müssen insgesamt 30 Fragen beantworten und dürfen dabei maximal zehn Fehlerpunkte ansammeln, um zu bestehen. Eine gute Vorbereitung ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Hier können Sie Ihr theoretisches Wissen testen.

Praktische Fahrausbildung und Sonderfahrten

Parallel oder nach der Theorieprüfung beginnt die praktische Fahrausbildung. Hier lernen Sie das Fahren unter realen Bedingungen. Die Ausbildung gliedert sich in eine Grundausbildung (Anfahren, Schalten, Bremsen, Einparken) und vorgeschriebene Sonderfahrten. Die zwölf Pflicht-Sonderfahrten umfassen Überlandfahrten (5), Autobahnfahrten (4) und Nachtfahrten (3). Die Anzahl der Übungsfahrten richtet sich nach Ihrem individuellen Lernfortschritt; im Durchschnitt sind 15 bis 20 Stunden üblich, zusätzlich zu den Sonderfahrten.

Die praktische Prüfung: Zeigen, was Sie gelernt haben

Die praktische Prüfung dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Ein Prüfer begleitet Sie und bewertet Ihre Fähigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug, Ihr Verhalten im Straßenverkehr und die korrekte Anwendung der Straßenverkehrsordnung. Wichtige Bestandteile sind dabei das Einparken, das Fahren auf der Autobahn und ein sicheres Verhalten an Kreuzungen und Ampeln. Sie müssen nachweisen, dass Sie ein Fahrzeug sicher und verantwortungsvoll im Verkehr führen können.

Begleitetes Fahren ab 17 und die Probezeit

In Deutschland können Sie bereits mit 17 Jahren mit dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren starten. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie dann in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen Person, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt, Auto fahren. Mehr Informationen zum begleiteten Fahren ab 17 finden Sie hier. Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine zweijährige Probezeit, in der besondere Regeln gelten, wie beispielsweise ein striktes Alkoholverbot, das bis zum 21. Geburtstag besteht.

Internationaler Führerschein: Fahren im Ausland

Deutsche Führerscheine sind in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) uneingeschränkt anerkannt. Für Reisen oder längere Aufenthalte im außereuropäischen Ausland sollten Sie jedoch einen internationalen Führerschein mitführen. Dieses Zusatzdokument können Sie bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle beantragen. Es kostet in der Regel zwischen 15 und 20 Euro und ist in Deutschland für drei Jahre gültig.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch der internationale Führerschein keine universelle Gültigkeit besitzt und Sie sich vor geplanten Fahrten im Ausland immer über die spezifischen lokalen Gesetze und Vorschriften informieren sollten. Die Ausstellung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen nationalen Führerscheins, eines biometrischen Passfotos und Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Ihr Weg in die mobile Zukunft

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Der Erwerb des Führerscheins Klasse B ist ein bedeutender Schritt in die persönliche Mobilität und Unabhängigkeit. Er öffnet Ihnen die Tür zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und bietet Ihnen die Freiheit, Deutschland und die Welt auf eigene Faust zu erkunden.

Wir hoffen, dieser umfassende Leitfaden hat Ihnen alle wichtigen Fragen rund um den Pkw-Führerschein beantwortet. Um sich optimal auf Ihre Theorieprüfung vorzubereiten und Ihr Wissen zu festigen, empfehlen wir Ihnen, unsere Führerschein-Testfragen zu nutzen. Haben Sie weitere Fragen oder Anmerkungen? Teilen Sie Ihre Gedanken gerne in den Kommentaren oder erkunden Sie weitere hilfreiche Artikel auf unserer Webseite!

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