Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren in Deutschland meistern
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Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren in Deutschland meistern

Der Traum vom eigenen Führerschein wird in Deutschland für viele junge Menschen bereits mit 17 Jahren Realität. Das Modell des „Begleiteten Fahrens mit 17“ (BF17) ermöglicht es Jugendlichen, schon vor Erreichen der Volljährigkeit wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte dieses besonderen Fahrerlaubniserwerbs, von den Voraussetzungen für Fahranfänger und Begleitpersonen bis hin zu den entstehenden Kosten und der Gültigkeit im Ausland.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Regelungen zum Führerschein mit 17, die Rolle der Begleitperson, die Probezeit und die finanziellen Aspekte, die mit dieser Fahrerlaubnisklasse verbunden sind. So sind Sie bestens vorbereitet für Ihren Start in die mobile Unabhängigkeit.

Voraussetzungen und Ablauf beim Führerschein mit 17

Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren in Deutschland meistern

Das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ wurde 2011 als Dauerrecht in Deutschland eingeführt und hat sich seitdem fest etabliert. Es ermöglicht Fahrschülern der Klasse B, bereits ein Jahr vor dem gesetzlichen Mindestalter die Fahrerlaubnis zu erwerben. Die Anmeldung in der Fahrschule ist schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, was eine frühzeitige Planung und Vorbereitung erlaubt.

Die Ausbildung für den BF17-Führerschein verläuft analog zur klassischen Fahrausbildung für ältere Schüler. Sie umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Diese Prüfungen können zu bestimmten Zeitpunkten abgelegt werden:

  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungen erhalten die Prüflinge eine Prüfbescheinigung, die als Nachweis für den Besitz der Fahrerlaubnis dient. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bescheinigung nicht nur die Klasse B, sondern auch die Fahrerlaubnisklassen AM (Moped) und L (landwirtschaftliche Zugmaschinen) inkludiert.

Die Rolle der Begleitperson und deren Pflichten

Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren in Deutschland meistern

Ein zentrales Element des begleiteten Fahrens ist die vorgeschriebene Begleitperson. Bis zum 18. Lebensjahr muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein, die vorab in die Prüfbescheinigung eingetragen wurde. Die Position der Begleitperson im Fahrzeug ist dabei nicht festgelegt, Hauptsache, sie befindet sich im Auto. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden, was Flexibilität für den Fahranfänger bietet.

Die Begleitperson hat eine unterstützende Funktion: Sie soll dem jungen Fahrer mit Ratschlägen zur Seite stehen und in schwierigen Situationen wichtige Tipps geben. Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe, aktiv in das Fahrgeschehen einzugreifen oder eine zusätzliche Fahrausbildung zu erteilen. Eine spezielle Ausbildung für Begleitpersonen ist nicht erforderlich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Ein Verstoß gegen die Begleitpflicht, also das Fahren ohne eingetragene Begleitperson, zieht ernsthafte Konsequenzen nach sich. Dies kann ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Im schlimmsten Fall kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen beim BF17-Führerschein jedoch ohne Begleitperson gefahren werden, wobei die Prüfbescheinigung stets mitzuführen ist.

Kostenübersicht für den Führerschein mit 17

Der Erwerb eines Führerscheins ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die auch beim begleiteten Fahren anfallen. Die Gesamtkosten können je nach Fahrschule, Region und individueller Anzahl der benötigten Fahrstunden variieren. Die größten Kostenfaktoren sind dabei die Anmeldegebühr, die Kosten für den Theorieunterricht und die Fahrstunden.

Die Anmeldung in der Fahrschule sowie der theoretische Unterricht werden meist durch eine pauschale Anmeldegebühr abgedeckt. Der größte Posten sind jedoch die praktischen Fahrstunden, die einzeln abgerechnet werden. Die Anzahl der Fahrstunden hängt maßgeblich von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers ab. Hinzu kommen noch die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung.

Insgesamt können sich die Kosten für den Führerschein mit 17 schnell auf einen Betrag im vierstelligen Euro-Bereich summieren. Ein kleiner zusätzlicher Kostenfaktor beim BF17-Modell ist die Gebühr für jede eingetragene Begleitperson, die in der Regel 5,10 Euro pro Person beträgt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten erhalten Sie in der Fahrschule Ihrer Wahl. Für weitere Informationen zum Weg zum Führerschein in Deutschland besuchen Sie unsere umfassende Seite zum Thema: Ihr Weg zum Führerschein in Deutschland: Kosten, Klassen und Prüfungstipps.

Probezeitregelungen beim BF17

Wie bei jeder erstmalig erteilten Fahrerlaubnis beginnt auch beim Führerschein mit 17 eine zweijährige Probezeit. Diese startet mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung nach erfolgreich bestandener praktischer Prüfung. Die Probezeit dient dazu, die Eignung des Fahranfängers zur Teilnahme am Straßenverkehr zu überprüfen und zu festigen.

Während der Probezeit werden Verkehrsordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße unterteilt. A-Verstöße sind schwerwiegende Delikte wie das Überfahren einer roten Ampel oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. B-Verstöße sind weniger gravierend, wie etwa das Fahren mit abgefahrenen Reifen. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet.

Wird ein A-Verstoß begangen, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, und der Fahranfänger muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Bei einem zweiten A-Verstoß wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Erreichen Fahranfänger in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Für detaillierte Informationen zur Probezeit und den Regeln für Fahranfänger empfehlen wir Ihnen, unsere Community zum Thema Fahrschule und Fahrstunden zu besuchen: Fahrschule & Fahrstunden Community.

Gültigkeit des BF17-Führerscheins im Ausland

Es ist wichtig zu wissen, dass der Führerschein mit 17, also die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren, primär eine in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis darstellt. Sobald die deutschen Grenzen überschritten werden, wird die Prüfbescheinigung in den meisten Ländern nicht als gültiger Nachweis einer Fahrerlaubnis anerkannt. Dies bedeutet, dass Fahrten ins europäische oder außereuropäische Ausland mit dem BF17-Führerschein in der Regel nicht gestattet sind.

Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet hier Österreich. In Österreich ist das Fahren mit dem deutschen BF17-Führerschein unter denselben Bedingungen wie in Deutschland erlaubt, also stets in Begleitung der eingetragenen Begleitperson. Für Reisen in andere Länder sollten Fahranfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf öffentliche Verkehrsmittel oder die Begleitung durch eine volljährige Person mit gültigem Führerschein setzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Führerschein mit 17 eine hervorragende Möglichkeit bietet, frühzeitig Fahrerfahrung zu sammeln und sich auf die Herausforderungen des Straßenverkehrs vorzubereiten. Die Begleitperson spielt dabei eine entscheidende Rolle als Mentor und Ratgeber. Obwohl die Kosten variieren können und die Gültigkeit im Ausland eingeschränkt ist, überwiegen die Vorteile einer frühzeitigen und begleiteten Fahrpraxis. Bleiben Sie sicher und informiert auf Ihrem Weg zur vollständigen Fahrerlaubnis!

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