Millionen Autofahrer in Deutschland stehen vor einer wichtigen Aufgabe: dem Führerschein umtauschen. Bis zum Jahr 2033 soll es europaweit nur noch einheitliche Führerscheindokumente geben, was den obligatorischen Austausch alter Papierführerscheine und auch bestimmter älterer Scheckkartenführerscheine nach sich zieht. Dieses Vorgehen soll für mehr Übersichtlichkeit sorgen und Fälschungen erschweren.
Dieser ausführliche Blogbeitrag beleuchtet alle relevanten Aspekte rund um den Umtausch Ihres Führerscheins in Deutschland. Wir klären für Sie, warum der Umtausch notwendig ist, wer genau davon betroffen ist, welche spezifischen Fristen für Ihren Fall gelten und welche Kosten dabei auf Sie zukommen. Zudem erfahren Sie, welche Dokumente Sie bereithalten müssen und was passiert, wenn Sie die Umtauschfrist verpassen.
Die Notwendigkeit des Führerschein-Umtauschs in Deutschland

Der verpflichtende Führerschein umtauschen ist eine Maßnahme, die auf einer EU-Richtlinie basiert. Ziel ist es, die derzeit etwa 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Dies erhöht nicht nur die Transparenz für Behörden und Bürger, sondern erschwert auch die Fälschung von Fahrerlaubnissen, insbesondere der älteren Papierversionen.
Ein weiterer wichtiger Grund für den Umtausch ist die Einführung einer auf 15 Jahre befristeten Gültigkeit für alle neuen Dokumente. Dies stellt sicher, dass die Personendaten und das Passfoto regelmäßig aktualisiert werden, was zur Modernisierung und Sicherheit des Fahrerlaubniswesens beiträgt.
Warum ist der einheitliche EU-Führerschein so wichtig?

Die Umstellung auf den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist eine europaweite Initiative. Sie soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in der Europäischen Union leicht erkennbar und überprüfbar sind. Dadurch wird die Arbeit von Kontrollorganen vereinfacht und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, da alte, fälschungsanfälligere Dokumente ersetzt werden.
Wer ist vom verpflichtenden Führerscheinumtausch betroffen?
Die Umtauschpflicht gilt grundsätzlich für alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dies betrifft sowohl die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine als auch die ersten Generationen der Scheckkartenführerscheine. Wenn Ihr Dokument hingegen am 19. Januar 2013 oder später ausgestellt wurde und bereits im Scheckkartenformat vorliegt, müssen Sie derzeit keinen Umtausch vornehmen.
Eine schnelle Überprüfung des Ausstellungsdatums Ihres Führerscheins im Feld 4a auf der Vorderseite gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob Sie Handlungsbedarf haben.
Die Umtauschfristen im Detail: Finden Sie Ihr Datum
Der Gesetzgeber hat einen gestaffelten Zeitplan für den Führerschein umtauschen festgelegt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Welches Datum für Sie persönlich relevant ist, hängt primär vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ab. Hierbei wird zwischen Dokumenten, die vor und nach dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unterschieden.
Fristen für Papierführerscheine (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998)
Besitzen Sie noch einen der alten Papierführerscheine (grau, rosa oder aus der ehemaligen DDR), richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr. Ältere Jahrgänge mussten bereits umtauschen, die jüngeren folgen schrittweise. Eine wichtige Ausnahme bildet hierbei die Gruppe der vor 1953 Geborenen, die ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Pflichtumtausch bis |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Fristen für Scheckkartenführerscheine (Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999)
Auch wenn Ihr Führerschein bereits im Scheckkartenformat vorliegt und zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, unterliegt er der Umtauschpflicht. In diesem Fall ist nicht Ihr Geburtsjahr, sondern das auf dem Dokument vermerkte Ausstellungsjahr für die Frist entscheidend.
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Pflichtumtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Antragstellung: Wo und welche Unterlagen benötige ich?
Der Umtausch des Führerscheins erfolgt in der Regel bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. In einigen Kommunen ist dies auch über das Bürgeramt möglich. Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, da die Wartezeiten, besonders in größeren Städten, mitunter lang sein können.
Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihren bisherigen Führerschein
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde. Diese können Sie bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragen.
Kosten und Gültigkeit: Das erwartet Sie beim neuen Dokument
Die Kosten für den Führerschein umtauschen belaufen sich auf etwa 25 Euro. Wenn Sie den direkten Versand des neuen Dokuments von der Bundesdruckerei wünschen, kommen zusätzliche Gebühren von rund 5 Euro hinzu. Es ist empfehlenswert, sich vorab über die akzeptierten Zahlungsmethoden bei Ihrer Behörde zu informieren, da oft nur Kartenzahlung möglich ist.
Ihr neuer EU-Führerschein ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig. Das Ablaufdatum finden Sie im Feld 4b des Dokuments. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erneuerung erforderlich, ähnlich wie bei Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Eine erneute Prüfung oder ein Sehtest sind hierfür nicht notwendig.
Der Führerschein wird nicht „entzogen“, sondern das Dokument verliert seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt in der Regel bestehen.
Umtauschfrist verpasst: Was sind die Konsequenzen?
Sollten Sie die für Ihren Führerschein geltende Umtauschfrist versäumt haben, gilt Ihr bisheriges Dokument als ungültig. Das Führen eines Fahrzeugs mit einem abgelaufenen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden kann. Es ist jedoch entscheidend zu wissen, dass Ihre Fahrerlaubnis – also die grundsätzliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen – dadurch nicht erlischt. Sie fahren lediglich ohne das erforderliche gültige Dokument. Mehr zum Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis finden Sie in unserem Artikel: Führerschein Ablaufdatum: Wann der alte Lappen ungültig wird.
Ihr Weg zum neuen EU-Führerschein: Eine praktische Anleitung

Der Wechsel zum modernen EU-Führerschein ist unkompliziert, wenn Sie die notwendigen Schritte beachten. Planen Sie den Umtausch rechtzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden und stets mit einem gültigen Dokument unterwegs zu sein.
Hier ist eine Checkliste, die Ihnen den Führerscheinumtausch erleichtert:
- Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Führerscheins.
- Ermitteln Sie anhand der Tabellen Ihre persönliche Umtauschfrist.
- Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt.
- Beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Karteikartenabschrift.
- Lassen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto anfertigen.
- Gehen Sie zum Termin mit allen erforderlichen Dokumenten und Zahlungsmitteln, um Ihren neuen Führerschein zu beantragen.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Verkehrsregeln und bereiten Sie sich optimal auf alle Situationen im Straßenverkehr vor. Nutzen Sie unsere Führerschein-Testfragen, um Ihr Wissen zu überprüfen und sicher unterwegs zu sein.
Führerschein umtauschen… das klingt für mich gerade wie eine ferne Utopie. Ich bin mitten in der Fahrausbildung und die Chemie mit meinem Fahrlehrer stimmt einfach überhaupt nicht. Jede Stunde ist eine Qual. Er ist so ungeduldig, schreit mich oft an und seine Erklärungen verstehe ich einfach nicht. Ich fühle mich komplett überfordert und habe schon richtig Angst vor den Fahrstunden. Es fühlt sich an, als würde ich überhaupt keine Fortschritte machen, und das frustriert mich ungemein. Ich frage mich ernsthaft, ob es eine gute Idee wäre, den Fahrlehrer zu wechseln, oder ob das alles nur noch komplizierter macht. So macht das Fahrenlernen jedenfalls keinen Spaß.