Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist für viele Kraftfahrer ein Albtraum, da sie nicht nur den Verlust des Führerscheindokuments bedeutet, sondern auch das grundsätzliche Recht, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Während ein Fahrverbot lediglich eine temporäre Abgabe des Führerscheins zur Folge hat, ist der Entzug der Fahrerlaubnis eine weitreichendere Maßnahme. Dies kann beispielsweise bei Erreichen von acht Punkten in Flensburg oder bei Trunkenheit am Steuer geschehen. Ein besonderer Fall ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die unter bestimmten Umständen angeordnet wird.
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland. Wir gehen auf die Gründe ein, wann eine solche Maßnahme ergriffen werden kann, wie lange sie dauert und welche Möglichkeiten Sie haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben und Ihnen zu helfen, die Komplexität dieser Situation zu verstehen.
Wann kann eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden?

Die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt. Grundsätzlich werden Sie als ungeeignet angesehen, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, wenn Sie durch bestimmte schwerwiegende Vergehen auffallen. Hierbei handelt es sich um Delikte, die eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Zu den Tatbeständen, die eine vorläufige Entziehung rechtfertigen können, gehören:
- Verursachung einer Gefährdung nach § 315c StGB durch Ihr Verhalten im Straßenverkehr.
- Teilnahme an oder Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
- Auffälligkeit durch Trunkenheit im Verkehr.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, insbesondere wenn Sie wissen, dass bei dem Unfall eine Person getötet oder erheblich verletzt wurde oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.
- Begehung eines der genannten Vergehen im Vollrausch.
Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a der Strafprozessordnung (StPO) ist nur durch richterlichen Beschluss möglich, wenn die dringende Annahme besteht, dass Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund eines dieser Vergehen auch endgültig entzogen werden wird. Diese Maßnahme ist somit ein Indiz für die Schwere des Vorwurfs und die erwartete Konsequenz.
Die Beschlagnahme des Führerscheins und ihre Auswirkungen

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, geht damit einher, dass Ihr Führerscheindokument unmittelbar beschlagnahmt wird. Dies dient der Sicherung der Vollstreckung der richterlichen Entscheidung. Anders als bei einem Fahrverbot, bei dem Sie manchmal den Zeitpunkt der Abgabe wählen können, muss der Führerschein bei einer richterlichen Anordnung zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sofort abgegeben werden.
Es ist auch möglich, dass Polizeibeamte Ihren Führerschein bereits vor einer richterlichen Anordnung beschlagnahmen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Entzug der Fahrerlaubnis bevorsteht. Die richterliche Anordnung nach § 111a StPO bestätigt in solchen Fällen die erfolgte Beschlagnahme nachträglich. Diese Regelungen gelten auch für Führerscheine, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR ausgestellt wurden, sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
Dauer der vorläufigen Entziehung

Die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis hängt maßgeblich davon ab, wie schnell ein endgültiges Urteil in Ihrem Fall gesprochen wird. Gemäß § 111a StPO erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, wenn im Urteil keine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis beschlossen wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass stattdessen ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten verhängt wird, wobei die Zeit der vorläufigen Entziehung in vielen Fällen auf die Dauer des Fahrverbots angerechnet werden kann.
Sollte der Richter die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung nicht mehr sehen oder die Maßnahme aufheben, muss Ihnen der Führerschein unverzüglich zurückgegeben werden, selbst wenn er zuvor von der Polizei beschlagnahmt wurde. Dies unterstreicht die vorläufige Natur dieser Maßnahme und die Notwendigkeit einer zeitnahen gerichtlichen Überprüfung.
Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen
Gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie grundsätzlich vorgehen. Da es sich um eine schwerwiegende Maßnahme handelt, die auf dringenden Gründen basieren muss, ist eine rechtliche Prüfung ratsam. Die vorläufige Entziehung wird nur ausgesprochen, wenn anzunehmen ist, dass auch ein endgültiger Fahrerlaubnisentzug folgen wird, auch wenn die Ermittlungen noch laufen.
Um Ihre spezifische Situation zu beurteilen und die besten Schritte zu planen, ist es dringend empfehlenswert, zeitnah einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Ein solcher Experte kann einschätzen, ob in Ihrem Fall Gründe vorliegen, die einer vorläufigen Entziehung entgegenstehen könnten, oder ob und wie gegen eine bereits erfolgte Anordnung vorgegangen werden kann. Je früher Sie handeln, desto besser sind in der Regel Ihre Chancen, die Maßnahme anzufechten oder ihre Auswirkungen zu minimieren.
Ihr Weg bei einer vorläufigen Entziehung

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernste Angelegenheit, die weitreichende Konsequenzen für Ihre Mobilität und Ihr tägliches Leben haben kann. Es ist entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und schnell zu handeln. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
Wenn Sie Fragen zur vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis haben oder rechtlichen Beistand suchen, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Community für Fragen und Antworten zur theoretischen Prüfung oder unsere Community für Anträge, Kosten und Bürokratie zu wenden. Dort finden Sie Unterstützung und können sich mit anderen Betroffenen austauschen.