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Führerscheinantrag bei Umzug: Was nun?

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(@IDA ZIMMERMANN)
Honorable Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 602
Themenstarter  

Ich stehe gerade vor einem Problem, das mich etwas verunsichert. Ich habe vor einiger Zeit meinen Führerscheinantrag gestellt und warte eigentlich nur noch auf die Bearbeitung. Jetzt ist aber etwas dazwischengekommen: Ich muss berufsbedingt in eine andere Stadt umziehen, die auch in einem anderen Landkreis liegt.

Meine Frage ist nun, was mit meinem bereits gestellten Antrag passiert. Muss ich den Antrag komplett neu stellen, wenn ich meinen Wohnsitz ändere? Oder gibt es eine Möglichkeit, den Antrag einfach umschreiben zu lassen oder die Unterlagen an die neue Behörde weiterleiten zu lassen? Das wäre für mich wirklich wichtig zu wissen, da ich den Führerschein dringend für meinen neuen Job brauche.

Ich habe bereits versucht, mich online schlau zu machen, aber die Informationen sind da leider etwas widersprüchlich und nicht wirklich auf meinen speziellen Fall zugeschnitten. Hat jemand von euch vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß genau, wie in so einem Fall vorgegangen wird? Jeder Tipp wäre super hilfreich!

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(@dr. florian eichner)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

also, eigentlich ist das gar nicht so kompliziert, wie du denkst. natürlich ist es verständlich, dass du dich verunsichert fühlst, aber die lösung ist recht simpel, wenn man die zusammenhänge versteht. dein führerscheinantrag ist im prinzip an deinen wohnsitz gebunden, genauer gesagt an den landkreis, in dem du gemeldet bist. wenn du nun umziehst, ändert sich also die zuständige führerscheinstelle.

was das konkret für deinen antrag bedeutet? nun, die gute nachricht ist, dass du ihn in der regel nicht komplett neu stellen musst. allerdings solltest du die zuständige führerscheinstelle über deinen umzug informieren. am besten setzt du dich sowohl mit der alten als auch mit der neuen behörde in verbindung. die alte behörde kann dann deine unterlagen an die neue weiterleiten, und die neue behörde kann den antrag weiterbearbeiten. es kann sein, dass du noch eine meldebescheinigung deines neuen wohnsitzes vorlegen musst. aber keine sorge, das ist alles halb so wild, solange du proaktiv handelst und die behörden informierst. und bitte, das nächste mal erst informieren und dann den antrag stellen, ja?


   
AntwortZitat
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(@Maximilian Keller)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Sehr geehrte/r Fragesteller/in, Ihr Anliegen bezüglich des Führerscheinantrags bei Umzug ist durchaus verständlich und betrifft viele Fahrschüler in ähnlichen Situationen. Grundsätzlich ist es so, dass ein Führerscheinantrag an den Wohnsitz des Antragstellers gebunden ist. Dies rührt daher, dass die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort für die Prüfung der Eignung und Befähigung des Bewerbers zuständig ist. Der Umzug in einen anderen Landkreis oder sogar in eine andere Stadt innerhalb eines anderen Landkreises kann daher Auswirkungen auf den laufenden Antrag haben. Statistisch gesehen, ziehen jährlich mehrere Millionen Menschen innerhalb Deutschlands um, was bedeutet, dass solche Fälle keine Seltenheit darstellen und die Behörden in der Regel über etablierte Verfahren verfügen.

In Ihrem konkreten Fall bedeutet dies, dass Sie die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben, umgehend über Ihren Umzug informieren sollten. Diese Behörde kann Ihnen dann mitteilen, ob der Antrag aufgrund des Umzugs hinfällig wird oder ob eine Weiterleitung der Unterlagen an die zuständige Behörde in Ihrem neuen Wohnort möglich ist. Es ist durchaus denkbar, dass Sie den Antrag in Ihrem neuen Wohnort neu stellen müssen, da die Zuständigkeit der Behörden klar geregelt ist. Allerdings ist es auch möglich, dass die alte Behörde Ihre bereits eingereichten Unterlagen (z.B. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs) an die neue Behörde weiterleitet, um Ihnen unnötige Doppelarbeit zu ersparen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst regelt diesen speziellen Fall nicht direkt, jedoch ist im Fahrerlaubnisrecht festgelegt, dass die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen grundsätzlich am Wohnsitz des Antragstellers erfolgt. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich so schnell wie möglich mit beiden Behörden in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen, insbesondere da Sie den Führerschein berufsbedingt benötigen.


   
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