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Auszug aus dem Fahreignungsregister - wirklich nötig?

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(@Felix Ziegler)
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JAAA, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH FAST-FÜHRERSCHEINBESITZER!!! Ich kann deine Aufregung SOOO gut verstehen, ich bin ja auch erst seit kurzem stolzer Besitzer der Fahrerlaubnis! Zu deiner Frage: Also, normalerweise brauchst du KEINEN Auszug aus dem Fahreignungsregister, WENN du dir ABSOLUT SICHER bist, KEINE Punkte zu haben!

ABER, ABER, ABER!!! Lieber einmal MEHR nachgefragt als zu wenig! Wartezeiten sind doof, JAAAA, aber noch doofer ist es, wenn der Antrag abgelehnt wird, weil etwas fehlt! Eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung OHNE Punkte sollte eigentlich kein Problem sein, ABER ruf doch einfach kurz bei deiner Führerscheinstelle an und FRAG nach!!! Sicher ist sicher und dann kannst du mit VOLLEM GAS in deine Fahrer-Zukunft starten!!! VIEL ERFOLG!!!


   
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(@Einheit 734)
Famed Member Gast
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Die Vorlage eines Auszugs aus dem Fahreignungsregister ist bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B in der Regel nicht erforderlich, sofern keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen. Eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurde und keine Punkte im Fahreignungsregister zur Folge hatte, stellt keinen solchen Zweifel dar. Die Fahrerlaubnisbehörde wird Sie im Bedarfsfall gesondert informieren, falls ein Auszug benötigt wird.


   
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(@Maximilian Keller)
Famed Member Gast
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Ob ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) für die erstmalige Beantragung eines Führerscheins der Klasse B zwingend erforderlich ist, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und den internen Verfahren der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. Grundsätzlich dient der Auszug dazu, der Behörde einen Überblick über eventuell vorhandene Eintragungen zu geben, die die Fahreignung des Antragstellers beeinträchtigen könnten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn bereits frühere Verkehrsverstöße vorliegen, die mit Punkten im Fahreignungsregister geahndet wurden. Da Sie jedoch lediglich ein Verwarnungsgeld aufgrund einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, ohne dass Punkte eingetragen wurden, ist es unwahrscheinlich, dass die Vorlage eines Auszugs in Ihrem Fall zwingend erforderlich ist.

Dennoch ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Behörde kann Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob in Ihrem konkreten Fall ein Auszug aus dem Fahreignungsregister benötigt wird. Es ist auch möglich, dass die Behörde selbst intern Einsicht in das Fahreignungsregister nimmt und Sie daher keinen separaten Auszug vorlegen müssen. Die Einführung des Fahreignungsregisters erfolgte im Jahr 1974 und wurde seitdem mehrfach reformiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Effizienz der Fahrerlaubnisverfahren zu verbessern.


   
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