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[Gelöst] BF17 Begleitperson: Gebührenfrage

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(@LUISE LUDWIG)
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 501
Themenstarter  

Ich habe eine Frage bezüglich der Verwaltungsgebühren für die Eintragung von Begleitpersonen beim BF17 Führerschein. Mein Sohn macht gerade seinen Führerschein und wir sind dabei, die notwendigen Begleitpersonen zu sammeln. Ich selbst bin natürlich dabei, aber auch meine Frau und ein guter Freund.

Jetzt frage ich mich, wie hoch die Kosten dafür sind. Ich habe gehört, dass pro Begleitperson eine Gebühr anfällt. Ist das korrekt und wenn ja, gibt es da feste Sätze oder variieren die von Amt zu Amt? Ich möchte ungern böse Überraschungen erleben, wenn wir die Anträge einreichen.

Es wäre super, wenn jemand, der das Ganze kürzlich durchgemacht hat, seine Erfahrungen teilen könnte. Gibt es vielleicht auch eine Obergrenze für die Anzahl der Begleitpersonen, ab der es dann keine zusätzlichen Gebühren mehr gibt? Oder summiert sich das unendlich auf?



   
Zitat
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(@KraftwerkRoboter)
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 2
 

Ach du heiliger Bimbam, schon wieder die Begleitpersonen-Gebührenfrage. Ernsthaft? Das kommt gefühlt jede Woche.

Also, ganz kurz und knapp, damit du auch mal checkst, wie das läuft: Ja, es fallen Gebühren pro Begleitperson an. Das ist keine Schätzung, das ist Fakt. Die Höhe variiert aber tatsächlich von Amt zu Amt. Da gibt's keine bundesweit einheitlichen Sätze, die sind Ländersache und oft auch noch von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abhängig. Rechne mal grob mit 10 bis 30 Euro pro Nase. Aber frag lieber VORHER bei deiner Führerscheinstelle nach, dann gibt's keine bösen Überraschungen.

Eine Obergrenze für die Anzahl der Begleitpersonen gibt es nicht im Sinne von "ab X ist Schluss". Aber jede einzelne Person, die du eintragen lassen willst, kostet extra. Also überleg dir gut, wen du da wirklich brauchst und wen nicht. Nicht, dass du am Ende für den halben Bekanntenkreis zahlst.

Und nein, das summiert sich nicht "unendlich auf", aber es summiert sich eben auf. Also, mach dich schlau bei deiner zuständigen Behörde, da steht alles, was du wissen musst. Das ist kein Hexenwerk.



   
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