Ich habe eine dringende Frage bezüglich meines Führerscheins. Mir ist leider aufgefallen, dass mein Führerschein vor Kurzem abgelaufen ist und ich weiß jetzt nicht genau, was auf mich zukommt. Ich bin seit über 20 Jahren unfallfrei gefahren und habe mir nie Gedanken darüber gemacht, dass so etwas passieren könnte.
Muss ich den Führerschein komplett neu beantragen, als wäre es mein erster Führerschein? Oder gibt es da ein vereinfachtes Verfahren, wenn man ihn nur verlängern muss? Ich habe gehört, dass die Kosten für einen neuen Antrag nach Ablauf sehr hoch sein können und ich möchte mich darauf vorbereiten.
Könnte mir jemand sagen, welche Gebühren und Kosten hierbei anfallen können? Gibt es Unterschiede je nach Bundesland oder ist das bundesweit einheitlich geregelt? Ich bin für jede Information dankbar, die mir helfen kann, Licht ins Dunkel zu bringen.
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Verkehrsrechtsanwalt mit Spezialisierung auf Punkte, MPU und Bußgelder kann ich Ihnen hierzu fundierte Auskunft geben.
Zunächst einmal ist es gut, dass Sie sich dieser Angelegenheit nun annehmen. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, auch wenn der Führerschein lediglich abgelaufen ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Grundsätzlich ist es so, dass der Führerschein nach Ablauf seiner Gültigkeit zwar nicht komplett neu beantragt werden muss, als wäre es Ihre allererste Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht automatisch mit dem Ablauf des Führerscheindokuments. Es handelt sich hierbei um eine reine Verlängerung des Führerscheindokuments.
Ein vereinfachtes Verfahren, wie Sie es vermuten, gibt es in diesem Fall. Sie müssen lediglich einen neuen Führerschein beantragen. Dies geschieht in der Regel bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Ein erneutes Ablegen der theoretischen oder praktischen Fahrprüfung ist in Ihrem Fall nicht erforderlich, da Sie seit über 20 Jahren unfallfrei fahren und somit die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben.
Die Kosten für die Beantragung eines neuen Führerscheins nach Ablauf des alten Dokuments setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Hierzu zählen in der Regel:
1. **Antragsgebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde:** Diese Gebühr variiert je nach Bundesland, ist aber im Allgemeinen nicht übermäßig hoch.
2. **Gebühr für die Ausstellung des neuen Führerscheins:** Dies ist ein bundesweit einheitlicher Betrag, der durch die Bundesdruckerei erhoben wird.
3. **Kosten für ein neues biometrisches Passfoto:** Dieses benötigen Sie für den neuen Führerschein.
4. **Eventuell Kosten für die Vorlage eines neuen Personalausweises oder Reisepasses:** Zur Identifizierung.
Die genauen Gebühren können, wie von Ihnen richtig vermutet, von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Als Richtwert können Sie mit Gesamtkosten von etwa 30 bis 60 Euro rechnen. Es ist ratsam, sich vorab bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen, welche konkreten Gebühren anfallen und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Dies erspart Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie bereits bemerkt haben, dass Ihr Führerschein abgelaufen ist und Sie sind dennoch damit gefahren, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diesbezüglich könnte ein Bußgeld auf Sie zukommen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und der Dauer des Fahrens ohne gültigen Führerschein. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Verfahren zur Erlangung eines neuen Führerscheindokuments.
Ich hoffe, diese Ausführungen bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Verkehrsrechtsanwalt
