Ich stehe vor einem kleinen Dilemma und hoffe, hier eine Antwort zu finden. Meine Fahrschule hat mir mitgeteilt, dass die Prüfungsgebühren für die Theorie und Praxis anstehen, und das ist doch ein ganz schöner Batzen auf einmal.
Ich bin gerade in einer Phase, wo jeder Euro zählt, und diese einmalige Zahlung ist für mich im Moment eine echte Herausforderung. Ich überlege, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, diese Kosten in Raten zu begleichen, anstatt alles auf einmal zu zahlen.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht oder weiß, ob so etwas überhaupt angeboten wird? Oder bin ich die einzige, die sich das fragt? Für jede Info wäre ich wirklich dankbar.
Guten Tag. Ich sehe hier ein klassisches Dilemma zwischen Liquiditätsengpässen und gesetzlichen Regelungen, das man durchaus juristisch beleuchten kann. Zunächst einmal müssen wir hier klar zwischen der Fahrschule und den prüfenden Organisationen, wie der TÜV oder die DEKRA, differenzieren.
Die Fahrschule erhebt Gebühren für ihre Dienstleistungen, die theoretische und praktische Ausbildung. Diese sind im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu entrichten. Ob die Fahrschule hier Ratenzahlungen anbietet, ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die sich aus dem Fahrschulvertrag gemäß § 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergibt. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Leistungspflicht der Fahrschule. Wenn der Vertrag keine Ratenzahlungsvereinbarung vorsieht, besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf. Die Fahrschule ist hier frei, ihre Zahlungsmodalitäten zu gestalten. Es ist aber durchaus üblich, dass Fahrschulen hier entgegenkommend sind und individuelle Lösungen anbieten, um den Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Ein freundliches Gespräch mit dem Fahrschulbetreiber ist hier der erste und oft erfolgreichste Schritt.
Die Gebühren für die Prüfung selbst, also die Anmeldegebühren bei der technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA), sind keine Gebühren an die Fahrschule, sondern an die staatlich anerkannte Prüforganisation. Diese Gebühren sind im Voraus fällig und müssen grundsätzlich in voller Höhe bezahlt werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage, die eine Ratenzahlung durch die Prüforganisationen vorschreibt. Die Prüfungsordnungen, die auf Grundlage von Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erlassen werden, sehen solche Modalitäten nicht vor. Die Prüforganisationen sind ebenfalls keine Sozialträger, die auf individuelle finanzielle Schwierigkeiten Rücksicht nehmen müssten. Hier ist die Einhaltung der formalen Voraussetzungen, sprich die fristgerechte Zahlung, entscheidend.
Sollten Sie sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, die Sie an der Begleichung der Prüfungsgebühren hindert, wäre es ratsam, sich über staatliche Hilfsangebote zu informieren. Das kann beispielsweise das Jobcenter oder das Sozialamt sein, das unter Umständen im Rahmen von Eingliederungsleistungen oder Darlehen zur Deckung derartiger Kosten beitragen kann. Dies ist jedoch keine automatische Leistung und bedarf einer individuellen Prüfung Ihres Anliegens.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für die Fahrschulgebühren besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung durch Kulanz der Fahrschule. Für die Prüfungsgebühren bei TÜV/DEKRA ist eine Ratenzahlung in der Regel nicht vorgesehen, hier müssen Sie sich um die vollständige Zahlung bemühen. Ein Blick in die Prüfungsordnung Ihres Bundeslandes, die auf den genannten Gesetzen basiert, würde Ihre Vermutungen bestätigen.
