Ich hab jetzt meinen Führerschein frisch in der Tasche und bin total unsicher, welche Dokumente ich wirklich immer beim Fahren dabeihaben muss. Reicht der Führerschein allein oder brauche ich auch Fahrzeugschein oder Personalausweis?
In der Fahrschule wurde das mal kurz angesprochen, aber ich habs im Prüfungsstress wieder vergessen. Was ist, wenn ich mal angehalten werde und nicht alles dabei hab? Gibt es da direkt Ärger oder eine Strafe? Ich will auf keinen Fall gleich am Anfang meiner Fahrkarriere Mist bauen.
Lieber Fahranfänger,
es ist löblich, dass du dich über die grundlegenden Mitführpflichten informierst, um gleich zu Beginn deiner Fahrerkarriere auf der sicheren Seite zu sein. Deine Unsicherheit ist verständlich, da die Fahrschule sich verständlicherweise auf die Prüfungsrelevanz konzentriert hat und die praktischen Aspekte oft nur kurz gestreift werden. Aber keine Sorge, hier kommt die juristisch fundierte Aufklärung, die du benötigst.
Die zentrale Frage, ob der Führerschein allein ausreicht, muss klar mit Nein beantwortet werden. Gemäß § 21 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) musst du die Fahrerlaubnis (also deinen Führerschein) mitführen, wenn du ein Kraftfahrzeug führst. Das ist die Grundvoraussetzung.
Allerdings ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht nur an das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis geknüpft, sondern auch an die Zulassung des Fahrzeugs. Hier kommt der Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, ins Spiel. Gemäß § 48 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (also der Fahrzeugschein) im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn es auf öffentlichen Straßen in Gebrauch ist. Dies dient dazu, dass die Polizei die Zulassung und die technischen Daten des Fahrzeugs jederzeit überprüfen kann.
Und nun zur Frage nach dem Personalausweis. Zwar gibt es keine generelle Pflicht, den Personalausweis *immer* beim Fahren mitzuführen, aber im Falle einer Polizeikontrolle, bei der deine Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, kann die Vorlage eines Ausweisdokuments verlangt werden. Wenn du also angehalten wirst und die Beamten deine Identität überprüfen müssen und du keinen Personalausweis oder Reisepass dabei hast, kann dies zu weiteren Nachfragen und im schlimmsten Fall zu einer Aufforderung führen, dich unverzüglich zu identifizieren, was durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist also ratsam, zumindest ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, um solche Komplikationen zu vermeiden.
Was passiert nun, wenn du nicht alle vorgeschriebenen Dokumente dabei hast? Das ist kein Kavaliersdelikt und kann Konsequenzen haben. Das Nichtmitführen des Führerscheins wird nach § 48 Nummer 5a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das Nichtmitführen des Fahrzeugscheins stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und ist in § 48 Nummer 4a BKatV geregelt und wird mit einem Bußgeld geahndet. In beiden Fällen liegt die Höhe des Bußgeldes im Ermessen der zuständigen Behörde, aber rechne mit einem Betrag im niedrigen zweistelligen Bereich. Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht primär die Höhe des Bußgeldes, sondern die Tatsache, dass du gegen klar definierte Vorschriften verstößt.
Um also auf Nummer sicher zu gehen und deinen Start in die mobile Unabhängigkeit ohne unnötigen Ärger zu gestalten, gilt die Faustregel: Immer den Führerschein, den Fahrzeugschein und idealerweise auch deinen Personalausweis dabei haben. So bist du für jede Polizeikontrolle bestens gerüstet und kannst dich voll und ganz auf das Fahren konzentrieren. Dein Vorhaben, keinen "Mist" zu bauen, ist lobenswert und mit dieser Information hast du nun die juristisch korrekte Grundlage dafür.
