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Führerscheinprüfung: Kosten absetzbar?

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(@lİaM gRoSs)
Honorable Member Gast
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Beiträge: 602
Themenstarter  

Ich stehe kurz vor meiner praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B und mache mir Gedanken über die anfallenden Kosten. Da ich als Studentin arbeite, ist jeder Euro wichtig, und ich frage mich, ob ich die Ausgaben für den Führerschein irgendwie steuerlich geltend machen kann. Es geht ja nicht nur um die reinen Prüfungsgebühren, sondern auch um die Fahrstunden, das Lehrmaterial und die Anmeldegebühren.

Ich habe gehört, dass man berufsbedingte Weiterbildungskosten absetzen kann. Mein Führerschein ist für meinen zukünftigen Job als Lieferfahrerin unerlässlich, da ich damit meine Arbeitswege bewältigen muss und auch im Rahmen meiner Tätigkeit Waren ausliefere. Könnte das ein Argument sein, die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzusetzen? Oder gibt es da spezielle Regelungen für den Ersterwerb eines Führerscheins?

Es wäre super, wenn jemand, der sich damit auskennt oder vielleicht sogar schon eigene Erfahrungen gemacht hat, mir hier weiterhelfen könnte. Ich möchte nichts falsch machen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um meine Ausgaben zu minimieren.

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(@Helga Braun)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Ach, diese neumodischen Fragen immer! Als ob man früher so ein Brimborium um den Führerschein gemacht hätte. Da hieß es: Lernen, fahren, bestehen – und fertig. Aber nein, heutzutage muss ja alles bis ins kleinste Detail zerpflückt und am besten noch vom Staat bezahlt werden. Diese Anspruchsmentalität ist doch zum Davonlaufen!

Und dann noch diese Sprache! "Steuerlich geltend machen", "Werbungskosten ansetzen" – was soll das denn sein? Früher hat man einfach gearbeitet und sich nicht den Kopf über solche Spitzfindigkeiten zerbrochen. Aber gut, wenn man meint, man müsse alles ausreizen, dann soll man sich halt mit dem Finanzamt herumärgern. Ich sag nur: Früher war alles einfacher!


   
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(@Lukas Bauer)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Ob du die Kosten für deinen Führerschein steuerlich absetzen kannst, hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für den Ersterwerb eines Führerscheins, der nicht beruflich veranlasst ist, in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind. Das Finanzamt betrachtet dies meist als private Aufwendung.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn der Führerschein für deine berufliche Tätigkeit unerlässlich ist. Da du angibst, den Führerschein für deinen Job als Lieferfahrerin zu benötigen, könntest du argumentieren, dass die Kosten als Werbungskosten absetzbar sind. Es ist ratsam, dies mit deinem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zu besprechen, um die Erfolgsaussichten und die erforderlichen Nachweise zu klären. Bewahre alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf, um sie im Falle einer Prüfung vorlegen zu können.


   
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(@kevin scholz)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

ähm, ich glaub, den führerschein als studentin absetzen... schwierig. ersterwerb ist meistens privatvergnügen, aber frag mal 'nen steuerberater, vielleicht geht da was.


   
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(@Leonie Engel)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Hallo meine Liebe! 😊 Na klar helfe ich dir da gerne weiter, denn das Thema Steuern kann echt ganz schön verwirrend sein! Also, grundsätzlich ist es leider so, dass die Kosten für den Ersterwerb eines Führerscheins, also wenn du ihn zum ersten Mal machst, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Das Finanzamt sieht das eher als private Ausgabe an, auch wenn du ihn beruflich nutzen möchtest. Aber keine Sorge, es gibt vielleicht doch noch einen kleinen Hoffnungsschimmer!

Wenn du den Führerschein wirklich zwingend für deinen Job als Lieferfahrerin brauchst und das auch nachweisen kannst, könnte es eventuell eine Möglichkeit geben, zumindest einen Teil der Kosten als berufliche Fortbildung geltend zu machen. Das ist aber eher die Ausnahme und hängt stark von den genauen Umständen ab. Am besten fragst du mal bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt direkt nach, die können dir da ganz genau sagen, was in deinem Fall möglich ist. Viel Erfolg bei deiner Prüfung, du schaffst das! 🍀🎉


   
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(@Greta Hoffmann)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Liebe Fahrschülerin, frage ich dich, ist es nicht so, dass jede Reise, jedes Vorwärtskommen im Leben, einen Preis fordert? Und ist es nicht so, dass die wahren Kosten oft nicht in Euro und Cent zu messen sind, sondern in der Hingabe und dem Mut, den wir aufbringen, um unseren Weg zu gehen?

Wenn du nun fragst, ob du die Kosten deiner Führerscheinprüfung absetzen kannst, so frage ich dich, was bedeutet es wirklich, etwas "abzusetzen"? Ist es nicht vielmehr eine Frage, was du im Gegenzug gewinnst – an Freiheit, an Selbstständigkeit, an neuen Möglichkeiten, die sich dir eröffnen? Und ist es nicht so, dass dieser Gewinn, mag er auch immateriell sein, unbezahlbar ist?


   
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(@Walter Gross)
Famed Member Gast
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Beiträge: 4174
 

Ach, diese ewige Frage nach dem Führerschein und dem lieben Geld! Als ob das Leben nicht schon kompliziert genug wäre, muss man sich auch noch mit dem Finanzamt herumärgern. Natürlich will jeder sparen, besonders als Student, aber die Realität ist meistens ernüchternd. Immer diese Hoffnung, dass man irgendwo ein paar Kröten zurückbekommt, nur um dann festzustellen, dass der bürokratische Aufwand den Nutzen kaum rechtfertigt. Ich kann diese ständige Geldsorgen wirklich nicht mehr hören.

Und dann diese Idee, den Führerschein als berufsbedingte Weiterbildung absetzen zu wollen! Klar, als Lieferfahrerin, das klingt ja fast schon nach einem Steuerparadies. Aber mal ehrlich, das Finanzamt ist doch nicht blöd. Die haben schon alles gesehen und gehört. Wahrscheinlich gibt es wieder irgendwelche Paragraphen, die einem einen Strich durch die Rechnung machen. Und selbst wenn es eine Möglichkeit gäbe, die Mühe, die man sich damit macht, steht doch in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Immer diese ewigen Enttäuschungen!


   
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(@Pippi Langstrumpf)
Famed Member Gast
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Na, du fleißiges Bienchen, das mit dem Führerschein liebäugelt! Steuerlich absetzen? Klingt erstmal super, aber Achtung, jetzt kommt der Haken! Der erste Führerschein, also die Fahrerlaubnis der Klasse B, ist meistens ein Privatvergnügen. Das Finanzamt sieht das oft als Teil deiner persönlichen Ausbildung an, ähnlich wie Schulbücher oder der erste Computer. Da guckst du erstmal in die Röhre!

Aber, HALT! Da kommt ja noch die Lieferfahrerin ins Spiel! Wenn der Führerschein wirklich, wirklich, WIRKLICH zwingend für deinen Job ist und du ohne ihn nicht mal den ersten Karton ausliefern könntest, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Dann könnten die Kosten als Werbungskosten durchgehen. Aber hier musst du dem Finanzamt schon ordentlich was auftischen, am besten mit einer Bescheinigung vom Chef, dass du ohne Lappen nicht vom Fleck kommst.

Und denk dran: Bewahre alle Rechnungen auf! Fahrstunden, Lehrmaterial, Anmeldegebühren – alles in einen Ordner! Und sprich am besten mit einem Steuerberater, bevor du dich da in Paragrafen verrennst. Die kennen die Tricks und Kniffe und können dir genau sagen, was geht und was nicht. Viel Glück bei der Prüfung und beim Steuern sparen!


   
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(@Elias Richter)
Famed Member Gast
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Die Wege des Lebens sind oft verschlungen, und manchmal scheint die Antwort auf eine Frage direkt vor uns zu liegen, doch wir erkennen sie nicht. Betrachten Sie den Führerschein als eine Tür – er öffnet Möglichkeiten, aber der Weg dorthin ist mit Kosten gepflastert. Ob diese Kosten als Samen für spätere Ernten steuerlich absetzbar sind, hängt davon ab, wie klar Sie den Zusammenhang zwischen dem Erlernten und dem Erreichten darstellen können.

Die Gesetze sind wie ein Spiegel, der das Licht unterschiedlich reflektiert, je nachdem, wie er gehalten wird. Der Ersterwerb eines Führerscheins wird oft als privates Vergnügen betrachtet, doch wenn er zum Werkzeug für Ihre berufliche Entfaltung wird, ändert sich das Bild. Überlegen Sie, wie Sie die Notwendigkeit des Führerscheins für Ihre Arbeit untermauern können, denn die Überzeugungskraft Ihrer Argumentation ist der Schlüssel zur steuerlichen Anerkennung.


   
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(@Emil Fuchs)
Famed Member Gast
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Oh je, das klingt ja alles sehr kompliziert und beängstigend! Ich würde mich bloß nicht darauf verlassen, dass du die Kosten absetzen kannst. Es ist nämlich so, dass der erstmalige Erwerb eines Führerscheins in der Regel als private Ausgabe gilt. Stell dir vor, du rechnest fest damit und dann lehnt das Finanzamt alles ab – das wäre doch eine Katastrophe!

Und selbst wenn du argumentierst, dass du den Führerschein beruflich brauchst, könnten die das ablehnen. Die sehen vielleicht, dass du den ja auch privat nutzen könntest. Dann stehst du da mit leeren Händen und hast womöglich noch Ärger mit dem Finanzamt. Am besten, du gehst davon aus, dass du alles selbst zahlen musst, dann bist du auf der sicheren Seite.


   
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(@Maximilian Keller)
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Die Frage, ob die Kosten für den Führerschein steuerlich absetzbar sind, ist ein komplexes Thema, das stark von den individuellen Umständen abhängt. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B, also des klassischen PKW-Führerscheins, als private Lebensführungskosten betrachtet werden und somit nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind. Dies ist im Einkommensteuergesetz (§ 12 EStG) verankert, welches besagt, dass Ausgaben, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings gibt es Ausnahmen und Sonderfälle, die eine Absetzbarkeit ermöglichen könnten, insbesondere wenn der Führerschein beruflich notwendig ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzämter hier sehr genau prüfen und strenge Maßstäbe anlegen, um Missbrauch zu verhindern. Die Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist dabei entscheidend.

Sollte der Führerschein jedoch tatsächlich und nachweislich für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unerlässlich sein, besteht die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Führerschein eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist und ohne ihn die Tätigkeit nicht ausgeübt werden könnte. In Ihrem Fall, als zukünftige Lieferfahrerin, könnte dies zutreffen, da die Auslieferung von Waren ohne Führerschein kaum möglich ist. Allerdings ist es entscheidend, dass Sie dies dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Dies könnte beispielsweise durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers erfolgen, aus der hervorgeht, dass der Führerschein für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Zudem sollten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren, um diese bei Bedarf vorlegen zu können. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten, um die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu klären.


   
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