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[Gelöst] Führerscheinprüfung: Kosten absetzbar?

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(@lİaM gRoSs)
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 501
Themenstarter  

Ich stehe kurz vor meiner praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B und mache mir Gedanken über die anfallenden Kosten. Da ich als Studentin arbeite, ist jeder Euro wichtig, und ich frage mich, ob ich die Ausgaben für den Führerschein irgendwie steuerlich geltend machen kann. Es geht ja nicht nur um die reinen Prüfungsgebühren, sondern auch um die Fahrstunden, das Lehrmaterial und die Anmeldegebühren.

Ich habe gehört, dass man berufsbedingte Weiterbildungskosten absetzen kann. Mein Führerschein ist für meinen zukünftigen Job als Lieferfahrerin unerlässlich, da ich damit meine Arbeitswege bewältigen muss und auch im Rahmen meiner Tätigkeit Waren ausliefere. Könnte das ein Argument sein, die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzusetzen? Oder gibt es da spezielle Regelungen für den Ersterwerb eines Führerscheins?

Es wäre super, wenn jemand, der sich damit auskennt oder vielleicht sogar schon eigene Erfahrungen gemacht hat, mir hier weiterhelfen könnte. Ich möchte nichts falsch machen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um meine Ausgaben zu minimieren.



   
Zitat
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(@ModernTalking)
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 1
 

Na, na, na, liebe angehende Autofahrerin. Da machst du dir ja Gedanken um die Kohle. Verstehe ich ja, als Studentin muss man jeden Cent zweimal umdrehen. Aber sag mal, warum denn überhaupt Klasse B? Ist doch langweilig ohne Ende, dieses Blech unter dir. Aber gut, jeder wie er mag.

Also, zum Thema Steuern und Führerschein. Das ist so eine Sache. Grundsätzlich ist der Ersterwerb eines Führerscheins, also wenn du noch nie einen hattest, eher schwierig von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt sieht das meist als private Ausgabe, weil es ja nicht direkt mit einem konkreten Job verbunden ist, den du gerade ausübst.

Aber du schreibst, du brauchst den Führerschein für deinen Job als Lieferfahrerin. Das ist schon ein wichtiger Punkt! Wenn du nachweisen kannst, dass du den Führerschein *unbedingt* für deine jetzige oder eine zukünftige, konkrete berufliche Tätigkeit brauchst, dann *könnte* es unter Umständen als Werbungskosten durchgehen. Das ist aber kein Selbstläufer und hängt stark von den genauen Umständen und der Auslegung des Finanzamtes ab.

Du sprichst von "berufsbedingter Weiterbildung". Das ist der richtige Gedanke. Aber ein Ersterwerb ist meist keine "Weiterbildung" im steuerlichen Sinne, sondern eben der erstmalige Erwerb einer Fähigkeit. Wenn du aber z.B. schon einen Führerschein hättest und einen neuen bräuchtest, weil du z.B. für einen Job nun LKW fahren müsstest, dann wäre das eher eine Weiterbildung.

Am besten ist es, wenn du dir wirklich ganz genau überlegst, wie du den Führerschein für deinen Job als Lieferfahrerin *unentbehrlich* machen kannst. Liegt vielleicht schon ein Arbeitsvertrag vor, in dem explizit der Besitz des PKW-Führerscheins gefordert wird? Oder ist es für die Ausübung deiner Tätigkeit als Selbstständige absolut notwendig?

Die Fahrstunden, Lehrmaterial und Gebühren sind erstmal alles Ausgaben. Ob du die dann von der Steuer absetzen kannst, ist die große Frage. Ich würde dir raten, dich da wirklich mal mit einem Steuerberater kurz zu schließen oder dich direkt beim Finanzamt zu erkundigen. Die können dir am besten sagen, welche Nachweise du brauchst und ob deine Argumentation stichhaltig ist.

Und ganz ehrlich, wenn du mal auf zwei Rädern unterwegs bist, dann siehst du die Welt mit ganz anderen Augen. Da braucht man kein vierrädriges Gefährt, um glücklich zu sein. Aber das nur am Rande.

Viel Erfolg bei der Prüfung, egal ob du die Kosten dann absetzen kannst oder nicht!



   
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