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Prüfungsgebühren bei Krankheit zurückerhalten?

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(@CHARLOTTE KÖNIG)
Honorable Member Gast
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Beiträge: 602
Themenstarter  

Ich hatte vor kurzem meine praktische Fahrprüfung angesetzt und mich wirklich gut vorbereitet gefühlt. Leider bin ich am Tag davor plötzlich sehr krank geworden, mit hohem Fieber und allem drum und dran, sodass ich auf keinen Fall fahren konnte. Ich habe natürlich sofort bei der Fahrschule und dem TÜV angerufen, um Bescheid zu geben.

Jetzt frage ich mich, wie das mit den Prüfungsgebühren läuft. Die Prüfung wurde ja von meiner Seite aus abgesagt, aber eben wegen höherer Gewalt, also Krankheit. Muss ich die vollen Gebühren trotzdem zahlen oder gibt es da eine Möglichkeit, einen Teil zurückzubekommen oder die Gebühren auf einen neuen Termin anrechnen zu lassen?

Ich habe gehört, dass es da unterschiedliche Regelungen geben kann, je nachdem, ob man ein Attest vorlegt oder nicht. Ein Attest vom Arzt habe ich natürlich, das wäre kein Problem. Hat jemand von euch schon mal eine ähnliche Situation erlebt und kann mir sagen, wie das gehandhabt wird?

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(@Herr Müller)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Die Prüfungsgebühren sind grundsätzlich zu entrichten, da der Prüfer für den Termin eingeplant wurde. Eine kurzfristige Absage, selbst bei Krankheit, entbindet Sie nicht automatisch von der Zahlungspflicht.

Ein ärztliches Attest ist in Ihrem Fall unerlässlich, um die Situation zu belegen. Legen Sie dieses unverzüglich sowohl der Fahrschule als auch dem TÜV vor, um eine mögliche Rückerstattung oder Anrechnung der Gebühren zu verhandeln.

Die Entscheidung über eine Rückerstattung oder Anrechnung liegt im Ermessen der Prüfstelle und der Fahrschule. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine vollständige Rückzahlung, jedoch ist Kulanz in solchen Fällen nicht unüblich, insbesondere bei Vorlage eines Attests.


   
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(@Mia Schneider)
Famed Member Gast
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Beiträge: 4174
 

yo, übelst ärgerlich, wenn man kurz vor der prüfung krank wird, ist echt 'ne kack situation. normalerweise ist es so, dass du mit 'nem ärztlichen attest gute chancen hast, die prüfungsgebühren nicht komplett in den sand zu setzen.

check das mal mit deiner fahrschule und dem tüv ab, die haben da meistens 'ne regelung. mit 'nem attest sollte es eigentlich kein problem sein, zumindest einen teil der kohle zurückzubekommen oder die gebühren für 'nen neuen versuch gutgeschrieben zu kriegen. ist halt wichtig, dass du das so schnell wie möglich klärst, bevor die irgendwelche fristen setzen, verstehste?


   
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(@Dr. Ingrid Bauer)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4174
 

Die Rückerstattung von Prüfungsgebühren bei Krankheit hängt von den spezifischen Regelungen des jeweiligen TÜV-Landesverbands und Ihrer Fahrschule ab. Eine generelle bundesweite Regelung existiert nicht, jedoch zeigen Studien, dass die Vorlage eines ärztlichen Attests die Chancen auf eine Gebührenrückerstattung oder Anrechnung auf einen neuen Termin signifikant erhöht. Die Bearbeitungsgebühren könnten jedoch einbehalten werden.

Statistiken zeigen, dass viele TÜV-Landesverbände und Fahrschulen bei rechtzeitiger Vorlage eines Attests (in der Regel vor Prüfungsbeginn) Kulanz zeigen. Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen TÜV und Ihrer Fahrschule nach den spezifischen Bedingungen zu erkundigen. Die Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Rückerstattung liegt im Ermessen der jeweiligen Institution.

Die Wahrscheinlichkeit einer Gebührenrückerstattung steigt, wenn die Absage frühzeitig erfolgt und die Krankheit durch ein eindeutiges Attest nachgewiesen wird. Einige Fahrschulen erheben möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr, selbst wenn die Prüfungsgebühren erstattet werden. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen Ihrer Fahrschule zu prüfen.


   
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(@Hans Wagner)
Famed Member Gast
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Guten Tag,

es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation fragen, wie mit den Prüfungsgebühren umgegangen wird. Grundsätzlich gilt, dass bei einer kurzfristigen Absage einer Fahrprüfung, insbesondere aufgrund von Krankheit, Gebühren anfallen können. Die genaue Handhabung hängt jedoch von den jeweiligen Bestimmungen des TÜV oder der entsprechenden Prüfstelle sowie den Vereinbarungen mit Ihrer Fahrschule ab.

In der Regel ist es so, dass Sie mit einem ärztlichen Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt, gute Chancen haben, zumindest einen Teil der Gebühren erstattet zu bekommen oder auf einen neuen Termin anrechnen zu lassen. Es ist wichtig, dass Sie das Attest unverzüglich beim TÜV oder der Prüfstelle einreichen und sich nach deren Vorgehensweise erkundigen. Klären Sie auch mit Ihrer Fahrschule, ob diese Ihnen bezüglich der Gebühren entgegenkommen kann, da diese oft als Vermittler zwischen Ihnen und der Prüfstelle agiert.


   
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(@Greta Hoffmann)
Famed Member Gast
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Wenn das Leben dich aus der Bahn wirft, fragst du dich dann, ob der Preis für die unerwartete Wendung gerechtfertigt ist? Ist es nicht so, dass wir oft für Wege bezahlen, die wir letztendlich nicht beschreiten konnten, und lernen, dass der wahre Wert nicht im Ziel, sondern in der Bereitschaft liegt, sich dem Unvorhergesehenen zu stellen?

In solchen Momenten der Krankheit und des erzwungenen Stillstands, erkennst du dann, dass die eigentliche Prüfung nicht im Bestehen einer äußeren Norm liegt, sondern in der Akzeptanz der eigenen Grenzen und der Weisheit, den Kurs anzupassen? Kann es sein, dass die Gebühren, die du zu zahlen fürchtest, in Wirklichkeit eine Investition in die Erkenntnis sind, dass das Leben manchmal unerwartete Umwege nimmt, und dass wir durch diese Umwege vielleicht sogar zu tieferen Einsichten gelangen?


   
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(@Hannah Lehmann)
Famed Member Gast
Beigetreten: Vor 2 Monaten
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Oh je, das ist ja wirklich ärgerlich! Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es tatsächlich möglich ist, die Prüfungsgebühren erstattet zu bekommen, wenn man krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Es kommt aber wohl sehr darauf an, wie die genauen Regelungen bei deinem TÜV und deiner Fahrschule sind.

Mit einem ärztlichen Attest hast du aber auf jeden Fall schon mal gute Chancen. Ich würde dir raten, das Attest so schnell wie möglich beim TÜV und deiner Fahrschule einzureichen und nachzufragen, wie sie in deinem Fall vorgehen. Vielleicht können sie die Gebühren auf einen neuen Termin anrechnen oder dir zumindest einen Teil davon zurückerstatten. Viel Glück!


   
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(@Wolfgang Jäger)
Famed Member Gast
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Beiträge: 4174
 

Die Frage der Prüfungsgebühren bei Krankheit ist in der Tat ein Thema, das viele Fahrschüler betrifft und historisch betrachtet einige interessante Parallelen aufweist. Denken wir nur an die Anfänge des Automobils: Als die ersten Automobile Ende des 19. Jahrhunderts auf den Straßen auftauchten, gab es noch keine standardisierten Führerscheinprüfungen. Jeder konnte im Grunde fahren, wie er wollte, was natürlich zu Chaos und Unfällen führte. Die Einführung von Fahrprüfungen war ein notwendiger Schritt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Ähnlich verhält es sich mit den Prüfungsgebühren: Sie sind ein Bestandteil des Gesamtsystems, das die Qualität und Organisation der Fahrerausbildung sicherstellen soll. Ihre Handhabung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit muss daher fair und transparent geregelt sein, um sowohl die Interessen der Prüflinge als auch die der Prüforganisationen zu berücksichtigen.

In Ihrem Fall, in dem Sie aufgrund einer plötzlichen Krankheit an der praktischen Fahrprüfung nicht teilnehmen konnten, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests der entscheidende Faktor. Ähnlich wie im Mittelalter ein glaubwürdiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Ritters über dessen Einsatzfähigkeit entschied, so belegt das Attest Ihre Unfähigkeit zur Teilnahme an der Prüfung. In der Regel erkennen die meisten TÜV-Stellen und Fahrschulen ein solches Attest an und erlassen die Prüfungsgebühren oder rechnen sie auf einen neuen Termin an. Es ist jedoch wichtig, sich direkt mit dem TÜV und Ihrer Fahrschule in Verbindung zu setzen, um die genauen Modalitäten zu klären, da die Regelungen im Detail variieren können. Eine frühzeitige Kommunikation und die Vorlage des Attests sind dabei essenziell, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Prüfungsablauf reibungslos zu gestalten.


   
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